Für die Kündigungsmöglichkeiten bei gebuchten Werbeanzeigen und Werbeverträgen kommt es genau auf die Vertragsgestaltung an.
Handelt es sich um eine reine Vermietung einer Werbefläche, zum Beispiel auf Fahrzeugen (Bus, Bahn, Auto etc.), dann handelt es sich um ein Mietvertrag und es gelten auch die für Gewerbemietverträge
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