Wer sich von einem zivilrechtlichem Vertrag lösen will muss in der Regel die Kündigungsfristen einhalten. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine fristlose außerordentliche Kündigung möglich. Hinsichtlich der geltenden Fristen gibt es nicht eine einheitliche Regelung. Für unterschiedliche Vertragsarten
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