Zum Muster
Es gibt verschiedenen Arten von Vermögen. Zu einer Art gehören die Teilfonds (auch Subfonds genannt). Sie können in der Rechtsprechung verschiedene Ausgestaltungsmerkmale haben. Dabei kann man auf den Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag und den Anteilwert zurückgreifen (siehe §34 InvG).
Neueste Kommentare
vor 2 Jahre 10 Wochen
vor 2 Jahre 21 Wochen
vor 2 Jahre 37 Wochen
vor 2 Jahre 44 Wochen
vor 2 Jahre 45 Wochen
vor 4 Jahre 9 Wochen
vor 4 Jahre 11 Wochen
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 27 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen