Bei Problemen, auch Mängeln genannt, bei einem Leistungsvertrag kommt es auf die richtige Mahnung an.
Liegt ein eindeutiger Mangel, der vom Vertragspartner verursacht wurde oder diesem anzulasten ist, so sollte dem Vertragspartner eine schriftlich Mahnung geschickt werden, denn für Mängel besteht ein Recht auf Nachbesserung oder Nacherfüllung je nach Vertragsausgestaltung meist auf Basis von §439 BGB oder §635 BGB.
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