Von einem Pauschalpreisvertrag spricht man immer dann, wenn die gesamten Bauleistungen mit einer pauschalen Summe vergütet werden. Die Einzelleistungen, die innerhalb des Bauvorhabens erbracht werden, sind in der Regel bei dieser Summe inklusive, die Kosten der einzelnen Teilleistungen sind dabei jedoch meist in einem Leistungsverzeichnis genau geregelt.
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