In den Tennisvereinen gelten individuelle und abweichende vertragliche Konstellationen, sodass der Vertrag genau geprüft werden sollte. Bei einem Tennisverein gilt grundsätzlich das Vereinsrecht.
Im Regelfall muss zu Beginn ein Aufnahmeantrag ausgefüllt werden und damit wird eine ordnungsgemäße Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen, auf Grund welcher für eine Kündigung besondere Regelungen gelten.
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