Bei einer Kündigung im Krankheitsfall handelt es sich um eine personenbedingte Kündigung. Tatsächlich sogar um den wichtigsten Fall einer Solchen. Dabei ist die Krankheit selbst gar kein Kündigungsgrund. Auch die unmittelbaren Auswirkungen für den Betrieb im Falle einer Erkrankung sind nicht von Belang.
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