Die Vereinssatzung enthält die wichtigsten Bestimmungen eines Vereins. Nach §58 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Regelungen über die Bildung des Vorstands, die Voraussetzungen für eine Mitgliederversammlung, über die Mitgliedsbeiträge und auch über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, also der Kündigung enthalten sein.
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