Ein Verfahrensbeistand kümmert sich bei umgangs- und sorgerechtlichen Streitigkeiten ausschließlich um die Belange eines Kindes egal welches Alters, auch wenn es erst ein paar Monate alt ist (§174 FamFG). Er wird in allen Verfahren benannt, in denen Kinder beteiligt sind. Wurde er einmal bestellt so wird er auch bei weiteren Verfahren beauftragt.
Neueste Kommentare
vor 4 Jahre 8 Wochen
vor 4 Jahre 18 Wochen
vor 4 Jahre 35 Wochen
vor 4 Jahre 40 Wochen
vor 4 Jahre 41 Wochen
vor 4 Jahre 42 Wochen
vor 6 Jahre 6 Wochen
vor 6 Jahre 8 Wochen
vor 6 Jahre 18 Wochen
vor 6 Jahre 25 Wochen