Zum Muster
Auch wenn ein Mietverhältnis in der Regel ohne Reibereien abläuft, kann es zwischen den Vertragsparteien mitunter zu Zwistigkeiten kommen. Bevor seitens einer Vertragspartei eine fristlose Kündigung des geschlossenen Mietvertrages ausgesprochen wird, spricht diese meist eine sog. Abmahnung aus. Die Abmahnung kann sowohl
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