Die Mitgliedschaft bei der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist vertraglich geregelt und unterliegt den Regelungen des BGB und dem PartG.
Im Folgenden wird erklärt wie und wann eine Mitgliedschaft in der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.
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