Analog zu dem ersten PKW sollte auch jedes weitere Fahrzeug gut versichert sein. Um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung die Mindestanforderung.
Es ist möglich mehrere PKW bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen oder auf verschiedene Versicherer zurückzugreifen. Auch für den Zweitwagen ist es möglich, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine solche Zweitwagenversicherung wieder gekündigt werden kann und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gibt.
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