Kreditinstitute bieten Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte an und werden unter Anderem nach den Regelungen des §1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gesetzlich geregelt.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten zur Kündigung sowie die Voraussetzungen und Paragraphen, die hierbei zu beachten sind, erläutert. Eine der häufigsten Varianten den Vertrag mit dem Kreditinstitut zu beenden ist die ordentliche Kündigung. Je nach Sachlage kann jedoch auch außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt werden.
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