Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft (ver.di) ist nach der IG Metall mit ca. zwei Millionen Mitgliedern die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft. Sie vertritt nationale und internationale Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer Interessen.
Bei der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di finden die vereinsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch wenn die Gewerkschaft rechtlich gesehen kein echter Verein ist.
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