Mietverträge, Arbeitsverträge, Mobilfunk-Verträge - all diese Dauerschuldverhältnisse enden entweder mit Fristablauf, wenn sie befristet sind, oder aber müssen gekündigt werden.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die dem anderen Vertragspartner zugehen muss. Einer Zustimmung bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung aber nicht.
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 47 Wochen
vor 4 Jahre 5 Wochen
vor 4 Jahre 22 Wochen
vor 4 Jahre 27 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 5 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 47 Wochen
vor 6 Jahre 5 Wochen
vor 6 Jahre 12 Wochen