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Ein Sparkonto kündigen
Fall die gesamte Summe als sogenanntes Festgeld angelegt wurde finden sich auch hier genauere Informationen.
Hier wird erklärt wie und wann man das Sparkonto kündigen kann und ob Fristen einzuhalten sind.
Kündigungsfristen bei einem Sparkonto Viele Sparkonten werden üblicherweise für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen und regelmäßig Beiträge eingezahlt. Es kann jedoch auch für die Sparanlage eine Laufzeit vereinbart worden sein.
Der Kunde kann, wenn eine Laufzeit vereinbart wurde nur immer zum Ende einer jeden Laufzeit kündigen. Wird nicht gekündigt kann es sein, dass sich der Laufzeit, des Sparvertrages, automatisch um eine weiteres Jahr verlängert.
Die Kündigungsfrist beträgt in vielen Fällen drei Monate oder manchmal auch nur 1 Monat oder sechs Wochen. Eine Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten ist nicht zulässig.
Die Kündigungsfrist für ein Sparkonto bestimmt sich weitgehend nach den vertraglichen Bedingungen und den AGB der jeweiligen Bank.
Tipp: Oftmals sieht der entsprechende Spar-Vertrag vor, dass monatlich eine maximaler Betrag von meist 2.000 EUR abgehoben werden kann ohne das gekündigt werden muss. Das heißt es kann dann schon vor dem Ende des Sparvertrages Geld abgehoben werden.
Achtung: Bei einigen Verträgen ist eine sehr lange Kündigungsfrist bzw. Laufzeit vereinbarte die ab dem letzten Datum gezählt wird an dem Geld eingezahlt wurde.
Tipp: Je nach Kreditinstitut kann der Kunde das Sparkonto auch vor dem Laufzeitende oder ohne eine Kündigungsfrist auflösen. Falls im erhaltenen Sparvertrag oder den AGB ein solches Recht vereinbart wurde, dann werden jedoch meist sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von der Auszahlung einbehalten.
Will der Kunde die gesamten Spareinlagen oder eine höhere Summe als den Maximalbetrag abheben, ohne das Verluste entstehen sollte daher vorher genau geprüft werden welche Entschäfigung gezahlt werden müsste.
Alternativ kann natürlich auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist und Laufzeit, das heißt ordentlich, gekündigt werden.
Wichtig: Die Kündigung des Sparkontos muss noch vor der Kündigungsfrist beim Kreditinstitut ankommen, damit die Frist eingehalten ist.
Wann wird das Sparguthaben ausgezahlt? Das Sparguthaben wird bei einer ordentlichen Kündigung des Sparkontos erst nachdem Ende des Vertrages, das heißt nach Ablauf der Kündigungsfrist und falls eine Laufzeit vereinbart ist nachdem Laufzeitende, ausbezahlt.
Welche Kündigungsfrist gilt für die Bank? Wenn keine Laufzeit vereinbart wurde darf die Bank im Regelfall kündigen, sofern die vereinbarten Prämien gezahlt wurde. Falls Prämienstaffelung vereinbart wurde erst sobald die letzte Prämie dieser erreicht wurde.
Ist stattdessen eine Laufzeit vereinbart darf die Sparkasse grundsätzlich nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen.
Falls das Sparkonto dennoch vom Kreditinstitut gekündigt wird kann es sinnvoll sich bei der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt beraten zu lassen.
Fristlose außerordentliche Kündigung In der Regel kann auch das gesamte Geld frühzeitig abgehoben werden, da die meisten Banken den Kunden im Sparvertrag ein solches Recht gewähren. Wurde kein solche Recht vereinbart muss ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegen um den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wichtig: Die Bank berechnet dann meist Vorschusszinsen (auch Vorfälligkeitsentgelt genannt), durch die das Geld, oder zumindest der Zinsgewinn, weniger wird.
Hat das Sparbuch jedoch nur geringe Zinsen so sind die Vorschusszinsen meist auch niedrig und es lohnt sich vorzeitig das Sparbuch zu kündigen.
Abgesehen von dieser üblichen Regelung besteht auch ein gesetzlicher Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigem Grund (nach § 314 BGB), denn dieses kann nicht ausgeschlossen werden.
Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel dann vorliegen:
- wenn der Sparer in eine finanzielle Not gerät und dringend auf das Geld angewiesen ist. Liegt ein ausreichender Grund vor, kann durch den Sparer ohne Einhaltung einer Frist kündigt.
- Bei einer Vertragsverletzung durch die Bank zum Beispiel, wenn die vereinbarten Zinsen nicht gezahlt werden oder die Gebühren ohne Ankündigung erhöht werden.
- Bei starken und nicht erwartbaren Zinsänderungen können diese auch eine vorzeitige Beendigung des Sparkontos rechtfertigen.
- Auch persönliche Gründe wie eine schwere Krankheit das Versterben des Kontoinhabers können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
- Sollte die Bank insolvent werden greift, in Deutschland und meist auch in Europa, die gesetzliche Einlagensicherung.
- Die Bank könnte von sich aus bei gravierendem Fehlverhalten des Kunden kündigen.
Doch auch in diesen Fällen ist davon auszugehen, dass meist Vorschusszinsen von der Bank berechnet werden dürfen, sofern der Kündigungsgrund nicht von der Bank verursacht wurde.
Was sollte die Kündigung enthalten? Das Kündigungsschreiben sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Im Schreiben sollte auf folgenden Mindestinhalt geachtet werden:
- Absender und Empfänger
- Genaue Bezeichnung des zu kündigenden Sparkontos und die Kontonummer
- Die unmissverständliche Erklärung, dass gekündigt wird.
- Eine Angabe des Termins zu dem gekündigt wird oder die Formulierung „.. zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
- Optional: Angabe eines Kontos zur Überweisung der Spareinlage
- Im Kündigungsschreiben kann, durch die DSGVO, auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dies verhindert in der Regel auch unerwünschte Rückwerbeversuche.
Rechtliche Einordnung des Sparkontos Bei einem Sparbuch handelt es in aller Regel um ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 675 ff. BGB mit einer Bank oder Sparkasse. Auf diese Verträge ist je nach Ausgestaltung des Vertrages entweder das Recht der Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) anwendbar, wenn ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Bei Dauerschuldverhältnisses unterscheidet man in aller Regel dabei zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Bei einem Sparkonto handelt es sich meist um einen befristeten oder und unbefristeten Geschäftsbesorgungsvertrag, je nach näherer Ausgestaltung.
Die ordentliche Kündigung ist immer zum regulären Ende des Sparkontos möglich, während die außerordentliche Kündigung immer bei besonderen Ereignissen in Betracht kommt.
Kündigung des Sparkontos Muster
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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:
Kündigungsschreiben Sparkonto Muster:
Musterstadt, den 27.12.20XX | |
Name der Bank Strasse + Nr. Plz. + Ort |
Maria Mustermann Mustergasse 2 12346 Musterstadt |
Kündigung meines SparkontosSehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Sparkonto XY, mit der Kontonummer S123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX. (Oder: hiermit kündige ich meine Sparkonto XY, mit der Kontonummer S123456, vorzeitig zum XX.XX.20XX. Bitte teilen Sie mir die Höhe der fälligen Vorschusszinsen mit.) (Optional: Ich bitte Sie das Guthaben auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Maria Mustermann IBAN: DE4354657686 BIC: XXDEXXXX Bank: XY ) Hilfsweise erkläre ich eine ordentliche Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und mir diese Löschung, wie nach DSGVO vorgeschrieben, schriftlich zu bestätigen. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen. Mit freundlichen Grüßen M.Mustermann Maria Mustermann |
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