Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

 


Kündigungsfristen Eine ordentliche Kündigung eines Abonnements bei dem Karlsruher Verkehrsbund ist zu jedem Monatsende möglich, sofern das Kündigungsschreiben bis zum 10. desselben Monats eingegangen ist.

Sollte das Abonnement gekündigt werden, bevor der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen teilgenommen hat, ist eine Nachberechnung erforderlich. Für diese gilt, dass der monatliche Preis einer SchoolCard, KombiCard, Karte ab 65, AboFix, Jahreskarte und Firmenkarte um den Betrag zu ergänzen ist, der nötigt ist um die Differenz zwischen dem ermäßigten Abopreis und dem regulären Kaufpreis einer Monatskarte zu begleichen.

Hat der Kunde zum Bespiel den Entschluss gefasst das Abonnement vorzeitig nach 3 Monaten zu kündigen, so hat er für diese 3 Monate den Restbetrag zu einer regulären Monatskarte zu nachzuzahlen.

Hinweis: Wichtig ist, dass mit einer Kündigung beim KVV der Vorgang nicht vollständig abgeschlossen ist. Bei einem Jahreskartenabonnement muss die Jahreskarte, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeit gekündigt wird, bei einem Kundenzentrum gegen Quittung oder per Postweg über das Einschreibeverfahren zurückgeben werden. Erst damit ist die Kündigung abgeschlossen. Wird dies vergessen so verlängert sich daher das Abo.

Sollte die Karte früher zurückgegeben werden, führt dies nicht zu einem früheren Kündigungstermin und es ist nicht möglich die Aktion rückgängig zu machen.

Sollte das Abonnement nicht gekündigt werden oder die Kündigung nicht rechtzeitig ankommen, so verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate.

Widerruf des Vertrages Im Falle eines Fahrkartenabonnements besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe auch §312d BGB und §355 BGB), da das Widerrufsrecht nicht für Beförderungsleistungen gilt.

Es empfiehlt sich daher im erhaltenen Vertrag nachzuprüfen ob ein Widerrufsrecht vereinbart wurde.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung eines KVV-Abonnements Neben der ordentlichen Kündigung steht dem Kunden und dem KVV unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies ist jedoch in jeder Situation neu zu überprüfen.

Falls der Kunde so umzieht, dass er die Fahrkarte nicht weiter nutzen kann besteht die Möglichkeit vorzeitig den Vertrag zu beenden. In der Regel wird dann als Nachweis die Anmeldung am neuen Wohnort gefordert.

Sollte es während der Laufzeit zu einer nicht abgesprochenen Preiserhöhung des Abonnements kommen, so besteht die Möglichkeit das Abonnement zu künden.

Ebenso, wenn die Fahrkarte trotz Bezahlung nicht in den Besitz des Kunden übergeht - er diese demnach nicht nutzen kann.

Auch, falls über einen längeren Zeitraum die Nutzung der Verkehrsmittel unabgesprochen durch Maßnahmen der KVV nicht möglich wäre Bestände die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Im Falle einer solchen Kündigung muss oftmals auch eine schriftliche Mahnung erfolgt sein.

»Mehr zum Thema Mahnung vor einer Kündigung

Kündigungsadresse und Weiteres Eine Kündigung kann schriftlich angereicht werden, über das Online Portal erfolgen, oder per Mail an die KVV gesendet werden. Es empfiehlt sich jedoch aus Nachweisgründen per Post als Einschreiben-Rückschein zu kündigen.

Nachfolgend die Anschrift der KVV:

Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Tullastr. 71
76131 Karlsruhe

Tel.: +49 721 6107 0

Kündigung beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Muster


»Einfach mit dem Generator, für ein Abo beim KVV, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Tullastr. 71
76131 Karlsruhe
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des KVV-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das KVV-Fahrkartenabonnement ordnungsgemäß zum Laufzeitende.

(
Oder: hiermit kündige ich das KVV-Fahrkartenabonnement vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehe kündige ich dass KVV-Fahrkartenabonnement außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

(Optional: Die Mitgliedsnummer lautet: 1234567.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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