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Kündigung bei AGB-Änderungen oder Widerspruch

 
Die meisten Anbieter geben sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht diese ändern. Der Kunde muss dabei über diese Änderungen informiert werden und hat dann das Recht den Änderungen zu widersprechen.

Wichtig: Es besteht in der Regel eine sogenannte Widerspruchsfrist von 2 Wochen oder einem Monat. Der Widerspruch muss noch vor Ablauf der Frist beim Anbieter angekommen sein um gültig zu sein.

Durch einen rechtzeitigen Widerspruch gelten die alten AGB weiterhin für den eigenen Vertrag.

Folgen eines Widerspruchs gegen AGB-Änderungen In vielen Fällen wird bei einem Widerspruch, des Kunden, anschließend von Seiten des Anbieters gekündigt. Meistens ist ein solches Recht, des Anbieters, auch in den AGBs festgelegt.

Es ist aber strittig ob eine Klausel die einen quasi „zwingt" die Änderungen zu akzeptieren gültig ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Recht auf eine Kündigung bei AGB-Änderungen nur dem Anbieter eingeräumt wurde. In der Praxis ist es schwierig sich gegen eine Kündigung des Anbieters zu wehren.

Es muss dabei auch unterschieden werden ob die AGB-Änderungen zwingend erforderlich sind zum Beispiel durch Gesetzesänderungen oder eine entscheidende Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens (siehe auch §307 Abs. 1 BGB).

Wann kann der Kunde bei AGB-Änderungen kündigen? Eine Kündigung, durch den Kunden, kommt nur in Betracht wenn die Änderungen der AGB einen wesentlichen Nachteil für den Kunden darstellen oder wenn im Vertrag oder den AGB ein Sonderkündigungsrecht, für diesen Fall, vereinbart ist.

Widerspruch vergessen: Sind alle Änderungen der AGB gültig? Die Änderungen der AGBs sind nur gültig wenn diese keine wesentlichen Nachteile für den Kunden bedeuten, denn gravierende Änderungen am Vertragsverhältnis bedürfen beidseitigem Einverständnis und es muss sichergestellt sein, dass die Änderungen auch bewusst vom Kunden akzeptiert werden. Ein Hinweis „versteckt" in den neuen AGB reicht also oftmals nicht aus.

Beispiele für unzulässige AGB-Änderungen:

  • Eine Verlängerung der Kündigungsfrist
  • Eine Verlängerung der Laufzeit
  • Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vertragsleistungen oder der Nutzungsmöglichkeiten

Beispiel für in der Regel zulässige AGB-Änderungen:

  • Eine Änderung der Öffnungszeiten von vorher 8-12h auf 10-14h
  • Eine geringfügige Tarifänderung

In jedem Fall muss aber auch berücksichtigt werden wie nachteilig sich die Änderungen auf den Einzelfall auswirken.

Beispiel: Ein Kunde besucht das Fitnessstudio nachweislich immer Morgens ab 8h und kann nun nicht mehr kommen, da das Studio laut neuen AGB erst um 10h öffnet.

In einem solchen Fall besteht eine Chance für diesen Kunden sich erfolgreich gegen die AGB-Änderungen zu wehren. In jedem Fall sollten Beweise und Zeugen gesammelt werden.

Siehe auch Urteil III ZR 63/07 des BGH.

Fazit Auch wenn in den meisten Fällen nur den Änderungen widersprochen werden kann, ist dies oft kein Nachteil, denn entweder gilt der Vertrag dann weiterhin zu den bestehenden Bedingungen oder es wird seitens des Unternehmens gekündigt. Wichtig ist es jedoch rechtzeitig den Änderungen zu widersprechen.

Was sollte ein Widerspruch gegen die AGB-Änderungen beinhalten?
  • Den vollständigen Name und die Anschrift des Kunden, sowie des Anbieters.
  • Das aktuelle Datum
  • Die genaue Bezeichnung des Vertrages der mit den AGB-Änderungen zusammenhängt.
  • Die Vertragsnummer sofern vorhanden.
  • Den Hinweis, dass den Änderungen der AGBs widersprochen wird.
  • Das Datum zu dem die AGB-Änderungen in Kraft treten würden oder das Datum der neuen AGBs.
  • Eine eigenhändige handschriftliche Unterschrift.
  • Es empfiehlt sich das Schreiben sicherheitshalber per Post als Einschreiben-Rückschein zu verschicken.


Widerspruch bei AGB-Änderungen Muster


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Musterschreiben herunterladen:

Widerspruch gegen AGB-Änderungen Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort.
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Widerspruch gegen die AGB-Änderungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ausdrücklich den von Ihnen, mit Schreiben vom XX.XX.20XX, angekündigten Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für meinen XY-Vertrag bei Ihnen sollen weiterhin die bestehenden AGB gelten. Die Nummer meines Vertrages bei ihnen lautet: A1234567.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir mit wenn Sie auf Grund meines Widerspruchs weitere Schritte einleiten möchten.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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