Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Essener Verkehrs-AG (EVAG)

 
Die Essener Verkehrs-AG (kurz: EVAG) hat je nach Fahrkartenabo unterschiedliche Kündigungsbedingungen. Im Folgenden wird auf die Unterschiede eingegangen und erklärt, wann das Abo frühzeitig beendet werden kann.

Wichtig: Nebst Einhaltung der Formalien im Falle einer Kündigung, ist auch die Rückgabe der Monatskarte zu beachten. Ansonsten berechnet die Essener Verkehrs-AG eine pauschale Gebühr von zehn Euro.

Es gibt zwei Formen der Kündigung: die ordentliche und die fristlose außerordentliche Kündigung. Empfehlenswert ist es, sich den Eingang und die Bestätigung der Kündigung, unabhängig von der Art, schriftlich bestätigen sowie den Beendigungszeitpunkt des Abonnements angeben zu lassen.

Kündigungsfristen Für meisten Abos, so auch für Ticket2000, Ticket1000, Ticket2000 9 Uhr und Ticket1000 9 Uhr, gilt es kann zum jedem Monatsende das Abonnement bei der Essener Verkehrs-AG gekündigt werden. Dies muss dem Unternehmen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Wichtig: Falls das Abonnement zu einem Termin vor Ablauf der 12-Monats-Frist gekündigt wird, wird zudem die Differenz zwischen normalen Abonnementspreis sowie einer Monatskarte errechnet und für den Zeitraum nachträglich zusätzlich erhoben.

Diese Regelung verfällt sobald das Abonnement eine Laufzeit von einem Jahr überschritten hat.

Monats-Abos können zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Dabei muss eineFrist von sechs Wochen eingehalten werden. Ansonsten verschiebt sich der Termin der Kündigung um einen weiteren Monat auf das Ende des darauf folgenden Monats. 

Das SchnupperAbo kann in der Regel zum Ende des 3. Laufzeitmonats vorzeitig gekündigt werden. Dabei ist die Kündigung bis zum 10. Kalendertag des 3. Laufzeitmonats schriftlich mitzuteilen. Es werden dabei auch keine Differenz-Kosten, im Vergleich zu einer Monatskarte, berechnet.

Das FirmenTicket kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende der 12-Monatlaufzeit gekündigt werden.

Das FirmenTicket muss gekündigt werden wenn der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Änderungen, am Gesamtpreis, treten spätestens am 1ten des nachfolgenden Kalendermonats in Kraft. 

Wichtig dabei: Das FirmenTicket des Arbeitnehmers muss bis zum 3ten Werktag nach Inkrafttreten der Kündigung bei der EVAG ankommen. Für jeden nachfolgenden Tag und auch den Rückgabetag wären ansonsten 1/30 des Preises eines eTicket1000 zu zahlen. 

Für ein SchokoTicket gilt, dass wenn vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird ein Schadensersatz von 20,00 Euro zu zahlen ist. Wird die schulische Ausbildung beendet oder Aufgegeben, so muss dies dem Anbieter gemeldet werden und das Abo endet dann vorzeitig noch vor der Sommerferien. 

Wichtig: Wird die Beendigung oder Aufgabe der schulischen Ausbildung nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet muss für die genutzten Monate der Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2 gezahlt werden 

Ein BärenTicket kann vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten beendet werden, jedoch werden 40,00 Euro pauschaler Schadensersatz fällig. 

Beim YoungTicketPLUS und beim AzubiAbo gilt: Wird vor Ende der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt so ist, für die genutzten Monate, zusätzlich der Unterschied zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis eines AuszubildendenTicket als Monatskarte zu zahlen. 

Achtung: Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge gibt es nicht. Wer also den Abo-Preis für das Jahr im Voraus entrichtet hat, der erhält den Restanteil nicht wieder ausgezahlt. 

Die Sonderkündigung kann für das Jahres-Abo im Übrigen erst nach dreimonatiger Laufzeit erfolgen. Alle Kündigungen davor werden dann auf den entsprechenden Zeitpunkt vertagt. 

Fristlose außerordentliche Kündigung Sofern wichtige Gründe bestehen, hat jeder Kunde das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung. Ein solcher Grund kann beispielsweise:

  • Die Erhöhung des Abonnementpreises oder wesentliche Nachteilige Änderungen der Beförderungsbedingungen sein. Dabei muss immer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises gekündigt werden.

    Das Schreiben sollte also möglichst schnell verschickt werden, damit es noch vor dem in Kraft tretten der Änderungen ankommt.
  • Bei einem vorher nicht zu erwartender Umzug (zum Beispiel bei Aufnahme eines Studiums oder bei einem Arbeitsplatzwechsel). Je nach Kosten des Tickets muss dabei jedoch auf die Kulanz der EVAG gehofft werden.
  • Wenn der Abonnent verstorben ist kann von den Erben, mit einer Frist von 6 Wochen, zum Monatsende gekündigt werden und es werden nicht die Differenz-Kosten, im Vergleich zu einer Monatskarte, berechnet.

    Als Nachweis sollte eine Kopie des Erbscheins erfolgen. Auch kann die EVAG schon vorher mit einer Kopie der Sterbeurkunde benachrichtigt werden.

Wenn vorhanden sollte ein entsprechender Nachweis (in Kopie), der die außerordentliche Kündigung begründet, vorgelegt werden.

Kündigungsadresse Essener Verkehrs-AG
Zweigertstraße 34
45130 Essen

Wichtig:Das Ticket muss unverzüglich und unbeschädigt an das Unternehmen zurück gegeben werden, ansonsten wird eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro berechnet.

Kündigung bei der Essener Verkehrs-AG Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für ein Abo bei der Essener Verkehrs-AG, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Essener Verkehrs-AG Muster:
Musterstadt, den 02.01.20XX
Essener Verkehrs-AG
Zweigertstraße 34
45130 Essen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Fahrkartenabos XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo XY mit Essener Verkehrs-AG, mit der Vertragsnummer E123456, ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der Preiserhöhung / den Änderungen an den Beförderungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich das XY Abo hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Oder: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umziehe und dort die Fahrkarte leider nicht mehr nutzen kann kündige ich hiermit das XY Abo vorzeitig. Eine Kopie der Meldebescheinigung, vom neuen Wohnort, reiche ich Ihnen noch nach.
Die Vertragsnummer lautet: E123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abo zum nächstmöglichem Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen und teilen Sie mir den Beendigungstermin mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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