Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Hannoverschen Volksbank

 
Die Hanoverische Volksbank ist eine der größten Genossenschaftsbanken in Deutschland und bietet ihren Kunden eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen an, wie zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Bausparverträge und weitere Sparprodukte. Außerdem hat die Bank Baufinanzierungen, Raten- und Autokredite sowie Baukredite, Darlehen, Fonds und Geldanlagen im Repertoire.

Weitere Details zur Kündigung der verschiedensten Bankprodukte finden sich auch oben über die Suche auf dieser Seite.

Kunden, die einen Vertrag mit der Hanoverischen Volksbank geschlossen haben und diesen kündigen möchten, sollten dabei einige wichtige Punkte und Formalien beachten, auf welche im Nachfolgenden genauer eingegangen wird.

Kündigungsfrist Die erste und häufigste Möglichkeit ist die ordentliche Kündigung des jeweiligen Vertrags. Diese Art der Kündigung erfolgt fristgerecht und setzt meist eine Einhaltung der Laufzeit und der Kündigungsfrist voraus.

Die Kündigungsfristen können je nach Bankvertrag unterschiedlich sein und sind im eigenen Vertrag und den AGB festgelegt. Darüber hinaus ist der Rahmen dieser Regelungen jedoch auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeschränkt.

Das Girokonto bei der Hanoverische Volksbank kann auf Grund von §675h BGB jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne eine Kündigungsfrist gekündigt werden.

Tipp: Kontoführungsgebühren dürfen nur anteilig bis zum jeweiligen Kündigungstermin berechnet werden. Zuviel abgebuchte Gebühren muss die Bank erstatten.

Wichtig: Vor der Kündigung des Girokontos sollte unbedingt geprüft werden ob wichtige Abbuchungen, wie Miete, Strom oder der Telefonvertrag schon auf die neue Bankverbindung umgestellt wurden und für diese ein Lastschriftmandat unterschrieben wurde. Dies verhindert das es zu Zahlungsrückständen und zusätzlichen Kosten kommt.

Bei Sparbüchern ist ebenfalls keine Kündigungsfrist einzuhalten, es sei denn es wurde ein Sparplan vereinbart.

Bei der Kündigung von Tages- oder Festgeldern ist meist keine Frist einzuhalten, es kommt dann jedoch in der Regel zu einem Zinsverlust. Es gilt daher vorher den Verlust zu ermitteln. Ferner kann es je nach Vertrag sein, dass das Geld erst viel später, nach der Kündigung, ausgezahlt wird.

Bei Wertpapierdepots müssen die Wertpapiere müssen jedoch verkauft oder übertragen werden. Eine Frist ist nicht einzuhalten, eine Übertragung kann jedoch etwas dauern.

Kredite und Versicherungen haben dagegen fast immer eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat.

Die Bank muss bei einer Kündigung, je nach Sachverhalt und Vertragstyp, meist eine Frist von 30 Tagen bis 2 Monaten einhalten.

Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben an einem Termin ankommen, welcher noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist liegt. Das Absendedatum ist also nicht entscheidend.

Widerruf bei neueren Verträgen Bei vielen Bankverträgen kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ein sogenannter Widerruf erklärt und durch diesen der Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden.

Ein solches Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei Autokrediten, Ratenkrediten und Baufinanzierungen (siehe §355 BGB und §495 BGB).

Wird der Kredit widerrufen muss das erhaltene Geld innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Auch sind die Kreditzinsen für den Zeitraum bis zur Rückzahlung zu zahlen.

Bei Girokontos kann dagegen auch einfach gekündigt werden, da keinerlei Frist einzuhalten ist.

Ausnahmen: Bei sogenannten Verbraucherdarlehn besteht dagegen kein Widerrufsrecht. Also zum Beispiel bei Kleinkrediten von weniger als 200€, bei Krediten gegen Pfand oder bei Krediten mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten. Ferner nicht bei Krediten vom Arbeitgeber, welche neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossen wurden und einen niedrigen marktüblichen Zinssatz aufweisen. Darüber hinaus meist auch nicht bei günstigen Darlehn mit staatlicher Förderung, wie zum Beispiel für den Wohnungsbau oder auch im Falle von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.

Tipp: Wurden der Kunde von der Bank nicht oder nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt, so beginnt die Widerrufsfrist. In einem solchen Fall kann der Vertrag daher kann noch Jahre lang widerrufen werden. Erfolgt die Widerrufsbelehrung im Nachhinein, so gilt ab diesem Termin eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat (siehe auch §492 Abs.6 BGB).

Um rechtzeitig zu sein muss ein Widerruf spätestens am letzten Tag der Widerrufsfrist verschickt werden. Da der Kunde im Zweifelsfall nachweisen können muss, dass das Schreiben rechtzeitig verschickt wurde und angekommen ist, sollte eine sichere Versandmethode zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein genutzt werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine weitere Möglichkeit ist die fristlose, außerordentliche Kündigung. Diese kann ohne Einhaltung der Laufzeit und der normalen Kündigungsfrist erfolgen, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. Darüber hinaus können je nach Vertragsart verschiedene Sonderkündigungsrechte vereinbart worden sein.

Bei einer solchen vorzeitigen Kündigung ist im Schreiben immer der Kündigungsgrund zu nennen.

Im Folgenden einige denkbare Gründe:

  • Im Falle von Preiserhöhungen zum Beispiel, wenn die Konto- oder Depogebühren erhöht werden. Hier wird der Kunde in der Regel zwei Monate vorher informiert und muss den Änderungen zustimmen.

    Wird nicht zugestimmt ist jedoch wahrscheinlich, dass die Bank von sich außerordentlich kündigt.
  • Bei einer Erhöhung der Kreditzinsen kann ein Kredit innerhalb von sechs Wochen, gezählt ab Zugang der Änderungsmitteilung, außerordentlich gekündigt werden. Es sei denn, im Kreditvertrag wurde etwas abweichendes vereinbart.

    Dabei ist auch zu beachten, dass der Kredit innerhalb von zwei Wochen zurückgezahlt werden muss, wenn außerordentlich gekündigt, ansonsten hat die Kündigung keinen Bestand.

Je nach Typ des Bankvertrages können noch weitere Möglichkeiten bestehen. Genauere Angaben zu den unterschiedlichen Möglichkeiten für die verschiedensten Bankverträge finden sich über die Links oben und die Suchfunktion auf dieser Seite.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung eines Bankvertrages, bei der Hannoverschen Volksbank, sollte schriftlich erfolgen. Im Kündigungsschreiben sollten dabei folgende wichtige Angaben gemacht werden:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Kunde und Bank.
  • Es muss unbedingt eindeutig sein, dass der Vertrag beendet wird.
  • Auch sollte genau angegeben werden welcher Vertrag gekündigt wird.
  • Ferner ist der Beendigungstermin anzugeben oder die Formulierung "ordentlich zum nächstmöglichen Termin" zu nutzen. Bei letzterer berechnet das Kreditinstitut den nächstmöglichen Termin.
  • Um die Zuordnung zu erleichtern und Komplikationen vermeiden sollten bei einer Kündigung auch die entsprechenden Nummern, zum Beispiel bei einer Kontokündigung die IBAN oder beim Depot die Depotnummer angegeben werden.
  • Wenn außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist auch der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Falls noch ein Guthaben vorhanden ist sollte im Kündigungsschreiben angegeben wohin dieses zu überweisen ist.
  • Im die eigenen personenbezogenen Daten zu schützen kann zusammen mit der Kündigung auch eine Löschung gefordert werden (siehe auch DSGVO). Dieser Schritt verhindert in der Regel auch unerwünschte Rückwerbeversuche.
  • Ferner ist es auch sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zu bitten.

Wichtig: Ein Girokonto kann meist nur gekünnigt werden wenn der Kontostand mindestens 0 Euro beträgt ist. Im Falle von einem negativen Konto stand, muss das Konto erst ausgeglichen werden bevor die Kündigung wirksam wird.

Eine kündigung des Bankvertrags kann auf postalischen Wege zum Beispiel als Brief per Einschreiben-Rückschein oder als Fax mit Sendebericht erfolgen.

Falls die Kündigung alternativ in einer Bankfiliale abgegeben wird ist unbedingt um eine schriftliche schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten.

Kündigungsadresse Die Adresse der Hanoverischen Volksbank lautet:

Hannoversche Volksbank eG
Kurt-Schumacher-Straße 19
30159 Hannover

Fax: 0511 / 1221-446

Es ist empfehlenswert, die Kündigung schriftlich per Einschreiben-Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Versand zu haben. Je nach Vertragstyp kann auch per Fax mit Sendebericht (als Nachweis aufbewahren) gekündigt werden.

Alternativ kann die Kündigung in einer Bankfiliale abgegeben werden, dabei sollte jedoch eine schriftliche Empfangsbestätigung erbeten werden.

Kündigung Hannoversche Volksbank Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Hannoversche Volksbank Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Hannoversche Volksbank eG
Kurt-Schumacher-Straße 19
30159 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der Hannoverschen Volksbank


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein XY-Vertrag/Konto/Kredit bei der Hannoverschen Volksbank, mit der IBAN-/Depot-/Vertragsnummer HV1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX (alternativ: nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Auf Grund der Zinserhöhung/Gebührenerhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich mein XY-Vertrag/Konto/Kredit, bei der Hannoverschen Volksbank, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Meine IBAN-/Depot-/Vertragsnummer lautet: HV1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag mit Ihnen zum nächstmöglichem Termin.

(Optional: Sollte noch ein Restguthaben vorhanden sein überweisen Sie dieses bitte auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: X Y
IBAN: DEXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXX
)

Ferner fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die erfolgte Löschung zu unterrichten.

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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