Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse

 
In Deutschland sind seit dem 1. Januar 2009 nach § 193 III VVG (Versicherungsvertragsgesetz) alle Personen, mit einem Wohnsitz in Deutschland, krankenversicherungpflichtig. Rechte und Pflichten sowie Kündigungsmöglichkeiten und Fristen sind ausführlich im fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Unter diese Regelungen fällt auch die KKH Kaufmännische Krankenkasse und deren Satzung.

Kündigungsfristen bei der Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Grundsätzlich gilt, das nach Eintritt in die KKH der Versicherte für mindestens 18 Monate an die Versicherung gebunden ist (Mindestlaufzeit). Das ist unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig oder versicherungsberechtigt, das heißt freiwillig versichert, ist. Nach Ablauf der 18 Monate kann die Versicherung mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Bei Wahltarifen kann die Kündigung erst nach drei Jahren erfolgen.

Die KKH ist nach § 175 SGB V, gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen die Kündigung zu bestätigen.

Wichtig: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist nachweist, das es bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, oder eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall nachweist.

Fristlose außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht bei der KKH Da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht gilt gibt es nur wenige Möglichkeiten die Krankenkasse außerordentlich zu kündigen.

Zum einen ist von einem Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung auszugehen, wenn der Wohnsitz in das nicht europäische Ausland verlegt wird. Denn dort können die Leistungen der Krankenkasse nicht mehr in genutzt werden.

Wichtig:Es sollte bei einer solchen Kündigung eine Kopie der Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt beigefügt werden, auf der am besten auch ersichtlich ist in welches Land umgezogen wird. Ferner ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse dennoch eine Nachweis über die Krankenversicherung fordert. Als ein solcher gilt in diesem speziellen Fall auch eine Langzeitauslandskrankenversicherung.

Erhebt die KKH nach § 242 Abs 1 SGB einen Zusatzbeitrag, oder erhöht den Zusatzbeitrag, reduziert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende des folgenden Monats, für den zu Erhöhung wirksam wird.

Die KKH hat ihre Mitglieder spätenst einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung oder Einführung des Zusatzbeitrags, schriftlich in einem separaten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Für den Fall das der Zusatzbeitrag oder die Erhöhung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen übersteigt, muss die KKH das Mitglied ferner darauf hinweisen, das es zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln kann.

Kommt die KKH dieser Informationspflicht nicht nach, gilt die Kündigung als für den Monat erklärt, an dem die Erhöhung oder der neue Zusatzbeitrag erhoben wird.

Auf jedem Fall gilt, das die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitgliedes endet. Das gilt auch wenn das Mitglied familienversichert ist. Der Tod des Mitgliedes ist mit einer Kopie des Erbscheins nachzuweisen.

Ende der Mitgliedschaft bei freiwillig Versicherten Die freiwillige Mitgliedschaft in der KKH endet mit sofortiger Wirkung, zu dem Zeitpunkt, wo das Mitglied der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt, oder wo ein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB eintritt.

Was sollte die Kündigung enthalten? Für die Kündigung der Mitgliedschaft bei der KKH ist die Schriftform notwendig. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Name und Adresse des Mitgliedes als Absender
  • Empfänger:
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH
    Hauptverwaltung
    Karl-Wichert-Allee 61
    30625 Hannover
  • Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft bei der KKH
  • Aussprechen der Kündigung und Erklärung der Anspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts, wenn es bestehen sollte. Wenn fristlos außerordentlich gekündigt wird sollte der Grund genannt werden und alle erforderlichen Belege (in Kopie) beigefügt werden.
  • Versicherten-Nummer
  • Geburtsdatum des Versicherten
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Es ist sinnvoll die Kündigung per Einschreiben-Rückschein zu schicken, um ein Beleg zu haben.

Kündigung der Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung bei der KKH, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Hauptverwaltung
Karl-Wichert-Allee 61
30625 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Krankenversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Krankenversicherung VERSICHERUNGSNAME bei der Kaufmännische Krankenkasse (KKH), mit der Versicherungsnummer K123456, ordentlich zum XX.XX.20XX.

(oder, wenn zutreffend: wegen des angekündigten Zusatzbeitrages zum XX.XX.20XX, außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.
oder: da ich zum XX.XX.20XX nach XY umziehe und daher nicht mehr in Europa wohnen werde und daher auch keine Leistungen Ihrer Versicherung nutzen kann, zum XX.XX.20XX. Als Beleg finden sie anbei eine Kopie der Abmeldebescheinigung und ein Schreiben meiner Langzeit-Auslandskrankenversicherung.)

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung mit einer Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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