Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Jagdpacht

 
Der Jagdpachtvertrag ist eine Sonderform des Pachtvertrages und kann als solches entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Befristete Pachtverträge können vor dem Ende der Laufzeit nur gekündigt werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

Es gibt jedoch in den verschieden Bundesländern unterschiedliche Zusatzregelungen. Die festgeschriebene Vertragslaufzeit beträgt üblicherweise 9 Jahre und in manchen Bundesländern, je nach Pachttyp (Niederwildbezirke, Hochwildbezirke, etc.), sogar 12 Jahre.

Im Folgenden wird darauf eingegangen in welchen Fällen eine Kündigung des Jagdpachtvertrages möglich ist und was dabei beachtet werden muss.

Kündigungsfristen, wenn der Vertrag unbefristet ist Wurde keine Laufzeit im Jagdpachtvertrag vereinbart, so kann zum Schluss eines jeden Pachtjahres gekündigt werden.

Dabei ist eine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Es gilt das spätestens am 3ten Werktag des Halbjahres zu kündigen ist zu dessen Ende der Vertrag auslaufen soll.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Beendigung des Jagpachtvertrages wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. In Fällen wo dabei keinerlei Frist einzuhalten ist kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden.

Eine außerordentliche Kündigung des Jadpachtvertrages kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt, der es einer der beiden Parteien unzumutbar macht den Vertrag weiter fortzuführen.

Falls der Kündigungsgrund ein Fehlverhalten der anderen Partei ist und diese Verfehlung nicht sehr schwerwiegend ist muss die Gegenseite zuerst schriftlich abgemahnt werden und nur wenn danach keine Besserung eintritt kann fristlos gekündigt werden.

»Muster eines Abmahnung und weitere Informationen

Insbesondere nachfolgende Gründe gelten als wichtig in Bezug auf den Jagdpachtvertrag:

Als Pächter:

  • Ein Beispiel dafür wäre das Nichtentsprechen der Beschaffenheit des Jagdreviers seiner Bezeichnung: Wenn jemand ein angebliches Hochjagdrevier pachtet und feststellt, dass das versprochene Rotwild dort nicht auftaucht oder nur vorbeizieht und nicht lebt, dann ist der Pächter zur außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrages berechtigt.
  • Auch eine schwere chronische Erkrankung, welche den Pächter am Jagen hindert, kann als wichtiges Argument angeführt werden, um eine außerordentliche Kündigung zu erklären.

    Die Erfolgsaussichten liegen in diesem Fall allerdings nicht bei 100 %, da die Rechtslage nicht eindeutig ist und keinerlei Regelungen für den Krankheitsfall im Gesetz verankert wurden.

    Generelle kommt es möglicherweise auch darauf an wie hoch der Pachtzins der Jagdpacht im Verhältnis zu den finanziellen Mitteln des Kündigenden ist.
  • Ferner kann bei einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage (siehe auch §313 BGB) außerordentlich gekündigt werden.

    Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen zutreffen:

    1.) Das Gebiet in dem gepachtet wurde oder andere wesentliche Punkte des gepachteten Rechtes haben sich wesentlich verändert.

    2.) Wenn die Veränderungen vor Vertragsabschluss bekannt gewesen wären hätten die beiden Parteien den Vertrag, nicht oder nur in einer anderen Form abgeschlossen.

    3.) Die Veränderungen machen es, für eine der beiden Parteien, unzumutbar den Vertrag weiter fortzuführen.

Als Verpächter:

  • Der häufigste Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist die Nichtzahlung der Pachtgebühr durch den Pächter und das Nichtbeachten der anschließenden Mahnungen durch diesen.
  • vertragswidrige Unterverpachtung (siehe auch §553 BGB)
  • Abschlussregelung nicht eingehalten
  • Das Nichteinhalten anderer wichtiger Punkte des abgeschlossenen Vertrages kann selbstverständlich ebenfalls ein Grund darstellen.
  • Auch wenn ein Jagdrevier durch eine Gemeinschaft gepachtet wurde, die sich aber noch vor dem Ende des Pachtvertrages so zerstritten hat, dass an die zweckmäßige Nutzung des Jagdreviers nicht mehr zu denken ist können in der Regel beide Seiten außerordentlich kündigen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann in vielen Fällen ein Gerichtsbeschluss notwendig werden, um die Kündigung durchzusetzen.

Wichtig: Wenn der Vertrag auf diese Weise vorzeitig beendet werden soll so ist der Kündigungsgrund bereits im Kündigungsschreiben zu nennen und es empfiehlt sich Nachweise, sofern diese existieren sollten, in Kopie beizufügen.

Alternative Auflösungsvertrag Wenn beide Parteien zustimmen kann ein sogenannter Auflösungsvertrag vereinbart werden mit welchem der Jagdpachtvertrag, nach vereinbarten Regelungen, vorzeitig beendet wird.

Mehrere Pächter oder auch Pächtergemeinschaft Im Falle, dass mehrere Pächter ein Jagdrevier gepachtet haben, so gilt wenn nichts abweichendes vereinbart wurde das es sich um ein Gesellschaftsvertrag nach §705 BGB handelt. Es müssen daher bei rechtlichen Fragen wie der Kündigung alle Pächter handeln oder den anderen Pächtern eine Vollmacht ausstellen.

Für den Verpächter sind mehrere Pächter nachdem Gesetz eine Einheit. Ein Verpächter kann einem Mitpächter nicht einzeln kündigen, sondern nur der gesamten Pächtergemeinschaft.

Erfolgt von einem Pächter eine Pflichtverletzung kann dieser jedoch (in weniger schweren Fällen nur nach einer vorherigen Abmahnung) von den anderen Pächtern aus dem Vertrag heraus gekündigt werden.

Was sollte weiteres beim Kündigen des Jagdpachtvertrages beachtet werden? Die Kündigung wird frühstens am Tage des Einganges beim Empfänger wirksam. Soll eine Frist eingehalten werden muss daher frühzeitig verschickt werden.

Es empfiehlt sich im Zweifelsfall die Kündigung als Einschreiben-Rückschein abzuschicken um ein Nachweis über den Versand zu haben.

Wer den Jagdpachtvertrag außerordentlich vorzeitig kündigen möchte muss angeben, dass es sich hierbei um eine außerordentliche Kündigung handelt und andererseits den konkreten wichtigen Grund anführen.

Das Datum, der vollständige eigene Name und die Unterschrift sollten in der Kündigung auch nicht fehlen. Bei mehreren Pächtern sollten alle Unterschreiben.

Aufhebungsvertrag: Wenn der Verpächter zustimmt kann der Pachtvertrag, vor dem Ende der Laufzeit, auf einen neuen Pächter übertragen werden.

Kündigung der Jagdpacht Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Jagdpachtvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Verpächter
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Jagdpacht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich die Jagdpacht für XY zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kann ich die Jagd im gepachteten Gebiet leider nicht mehr durchführen. Daher kündige ich den Pachtvertrag hiermit außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Ein Attest meines Arztes findet sich in Kopie anbei. Ich bitte um Ihr Verständnis.
)

Hilfsweise kündige ich den Jagdpachtvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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