Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Reisekrankenversicherung

 
Eine Reisekrankenversicherung schützt den Reisenden im Krankheitsfall, insbesondere bei Reisen in das Ausland. Eine Reisekrankenversicherung kann für verschiedene Zeiträume je nach Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Reisekrankenversicherung wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Häufig werden Reisekrankenversicherungen für Reisen von bis zu acht Wochen Dauer abgeschlossen. Die Versicherung gilt dabei im Regelfall für Reisen innerhalb eines Jahres und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Kündigung kann jederzeit durch den Versicherungsnehmer übermittelt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum nächsten Versicherungsende.

Beispiel: Wird die Reisekrankenversicherung zum Beispiel am 28.03. des Jahres abgeschlossen, kann diese zum 31.03. des Folgejahres gekündigt werden. Dafür muss die Kündigung, wenn die Kündigungsfrist 1 Monat beträgt, bis spätestens Ende Februar bei dem Versicherer eingegangen sein.

Ausnahme: Handelt es sich bei der Reisekrankenversicherung um eine Einzel-Reiseversicherung, das heißt eine Versicherung die ausschließlich für eine Reise abgeschlossen wurde, ist keine Kündigung erforderlich, da diese automatisch endet.

Alternativ dazu gibt es auch Reisekrankenversicherung mit längeren Erstlaufzeiten von bis zu fünf Jahren. Die anschließende Verlängerungskaufzeit beträgt dann maximal 1 Jahr.

Tipp: Reisekrankenversicherungen, welche eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, können dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist bei der Reisekrankenversicherung beträgt, in Ausnahmefällen, bis zu 3 Monate. Gezählt wird die frist immer bis zum Laufzeitende.

Die für den eigene Vertrag gelten Laufzeit und Kündigungsfrist findet sich auch auf der Versicherungspolice oder, falls dort nicht spezifiziert in den erhaltenen Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Die Kündigung muss noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Reisekrankenversicherungsunternehmen ankommen. Das Absendedatum zählt also nicht.

Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann die Reisekrankenversicherung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Schriftform widerrufen werden.

Tipp: Diese Frist beginnt erst sobald der Reisekrankenversicherungsschein mit den Vertragsbestimmungen bei dem Reisekrankenversicherungsnehmer angekommen und eine ausreichende Belehrung zum Widerrufsrecht erfolgt ist.

Insofern Unterlagen fehlen oder keine Belehrung stattfindet, beginnt die Widerrufsfrist bis auf weiteres nicht und der Vertrag kann auch noch sehr langer Zeit widerrufen werden.

Zur Wahrung der Frist ist der Widerruf in Schriftform rechtzeitig zu verschicken. Es zählt also das Absendedatum. Der Zeitpunkt des Eingangs bei dem Versicherungsgeber ist für die Rechtzeitigkeit im Gegensatz zu einer Kündigung nicht maßgeblich.

Um im Bedarfsfall einen Nachweis für die rechtzeitige Übersendung zu haben, sollte die rechtzeitige Übermittlung nachweisbar sein zum Beispiel durch ein Versand per Einschreiben-Rückschein.

Durch einen rechtzeitigen Widerruf gilt die Versicherung als nicht zustande gekommen und bereits gezahlte Beiträge sind dem Kunde zu erstatten. Sofern einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde kann es sein, dass das Versicherungsunternehmen für bisherigen Zeitraum anteilig eine Prämie in Rechnung stellt.

In dem Widerrufsschreiben ist eine klare Willenserklärung über den Widerruf zu integrieren. Dabei ist keine Begründung notwendig.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung der Reisekrankenversicherung ist möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt oder ein Vertrag vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Wichtige Kündigungsgründe können sein:

  • In §40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist geregelt, dass eine außerordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von einem Monat immer dann möglich ist, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt, ohne dass die Leistung entsprechend erhöht wird.

    Ab dem Zugang der Erhöhung des Beitrages startet die Frist von einem Monat. Auch in dieser Konstellation muss die Kündigung schriftlich an den Versicherer übermittelt werden.

    Der Beendigungstermin ist dabei üblicherweise der Änderungstermin.

    Ausnahme: Sollte es infolge einer Steuererhöhung zu einer Preiserhöhung kommen, so besteht in der Regel kein Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung.
  • Kommt es zu einem Schadensfall, also zum Beispiel einer Erkrankung auf der Reise, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, welche nach der Beendigung Abwicklung beziehungsweise der Ablehnung des Schadensfalls beginnt.
  • Ergänzend dazu besteht die Option das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig eingehalten oder gestrichen werden.

    Im Falle von Änderungen der Versicherungsbedingungen oder der Tarifstruktur wird der Kunde im Regelfall im Voraus schriftlich informiert und kann anschließend innerhalb eines Monats außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

Wichtig: Bei dieser Kündigungsform ist im Schreiben auch der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Um eine Reisekrankenversicherung zu beenden ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Dieses Schreiben muss die Adressdaten des Versicherungsnehmers sowie die der Versicherungsgesellschaft enthalten.

Neben dem Betreff und dem Tagesdatum ist eine eindeutige Willenserklärung über den Wunsch der Kündigung zu ergänzen. Dabei sollte der gewünschte Kündigungszeitpunkt angegeben werden. Hilfsweise kann die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden.

Um die Reisekrankenversicherung zuordnen zu können, sollte der Versicherungstarif, die Nummer der Police sowie die Kundennummer integriert werden.

Eine Kündigungsbestätigung kann optional in das Schreiben eingefügt werden.

Zudem kann eine Aufforderung zur Löschung der personenbezogenen Daten sinnvoll sein.

Auch eine handschriftliche Unterschrift der Kündigung, durch den Versicherungsnehmer, kann sinnvoll sein.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann die Kündigung auch digital über die Webseite erfolgen, sodass keine Unterschrift notwendig ist. Dann sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, ob einem eine schriftliche Kündigungsbestätigung geschickt wird.

Die Kündigung kann in jedem Fall als Brief an den Versicherer übermittelt werden. Alternativ bieten einige Versicherungsunternehmen auch die Möglichkeit der Kündigung per Fax an.

Erfolgt die Kündigung per Fax sollte der Sendebericht als Nachweis für die Übermittlung aufbewahrt werden.

Bei dem Versand als Brief empfiehlt es sich die Versandart Einschreiben-Rückschein als sichere Übermittlungsform zu wählen. Somit existiert ein neutraler Nachweis über den Zugang bei dem Versicherer.

Kündigung Reisekrankenversicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Reisekrankenversicherung, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Reisekrankenversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Reisekrankenversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Reisekrankenversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN fristwahrend zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / der angekündigten Änderung der Versicherungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich hiermit meine VERSICHERUNGSNAME Reisekrankenversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Wegen des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Reisekrankenversicherung bei VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN, zum nächstmöglichen Termin, außerordentlich.
)

Die Versicherungsnummer lautet RKV123456.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten. Ich verweise in diesem Zuge auf die DSGVO.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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