Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung der Wassersportversicherung

 
In Deutschland und Österreich besteht keine allgemeine Pflicht zur Versicherung im Zusammenhang mit wassersportspezifischen Aktivitäten, also auch nicht für sportlich genutzte Yachten und Boote.

In anderen EU-Ländern gilt teilweise abweichend eine Versicherungspflicht, die beim Überschreiten von Landesgrenzen beachtet werden müssen. So zum Beispiel in Italien und Kroatien.

Üblicherweise um fast eine Wassersportversicherung einen oder mehrere der folgende Bestandteile wie Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, sowie eine Unfallversicherung.

Die genauen Bestimmungen bezüglich der Kündigung einer Wassersportversicherung unterliegen im Allgemeinen den Bestimmungen des Vertragsversicherungsgesetz (VVG, Teil 1 §§1-99) und im Speziellen den vertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen Anbieter.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine Wassersportversicherung wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Wassersportversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Sie können mit einer Frist maximal drei Monaten zum Ende der Laufzeit von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

Das Versicherungsjahr entspricht in der Regel nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Versicherungsbeginn.

Beispiel: Die Versicherung wird zum 2. Juni 2022 abgeschlossen. Die Kündigung ist erstmalig zum 2. Juni des darauffolgenden Jahres, 2023, möglich. Da eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist, sollte dem das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 1. März 2023 schriftlich eingegangen sein.

Bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.

Bei einigen Anbietern ist auch Kündigungsfrist ist von nur einem Monat und eine abweichende Erstlaufzeit von maximal 3 Jahren vereinbart.

Daher kann es ratsam sein im Versicherungsschein und den allgemeinen allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Unternehmens nachzuprüfen welche Fristen und Laufzeiten für den eigenen Vertrag gelten.

Wichtig: Um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben vor der Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Wird eine Wassersportversicherungen, mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr, nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Widerruf bei neueren Verträgen Bei einer Wassersportversicherung besteht durch §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ein 14-tägiges Widerrufsrecht, es sei denn der Versicherungsvertrag wurde für weniger als ein Jahr oder ein einmaliges Ereignis abgeschlossen.

Tipp: Wurde der Kunde nicht oder nur unzureichend über sein Widerrufsrecht informiert oder falls er nicht alle vorgeschriebenen Unterlagen erhalten hat, kann der Widerruf auch noch Monate später erfolgen.

Damit das Widerrufsschreiben rechtzeitig ist muss spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt werden.

Um ein Nachweis zu haben, dass das Schreiben rechtzeitig abgeschickt wurde und es angekommen ist kann es sinnvoll sein eine Versandmethode mit Nachweis, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein, zu wählen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Eintreffen besonderer Umstände kann die Wassersportversicherung auch vor dem vereinbarten Laufzeitende und ohne eine Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist beendet werden, dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Falls dabei keinerlei Frist einzuhalten ist wird auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen.

Nachfolgend typische Gründe für eine solche vorzeitige Beendigung der Wassersportversicherung:

  • Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Der Versicherungsnehmer kann auch dann kündigen wenn das Versicherungsunternehmen nicht leistet und die Übernahme des Schadens ablehnt (siehe auch §92 VVG).

    Nachdem die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen beendet sind muss die Kündigung dem Vertragspartner spätestens einen Monat danach schriftlich zugegangen sein.

    Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Eingang beim Versicherungspartner wirksam.

    Der Versicherungsnehmer kann ein Wirksamwerden der Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, bestimmen.

    Eine Kündigung der Versicherungsgesellschaft wird einen Monat nach ihrem Eingang beim Versicherungsnehmer wirksam.
  • Bei einem Wegfall des versicherten Risikos, zum Beispiel durch einen Bootsverkauf oder Diebstahl, bringt die Versicherung zum Erlöschen.

    In diesem Fall ist keine Kündigung nötig, allerdings muss die Versicherungsgesellschaft über den Wegfall des Risikos informiert werden.

    Bei Verkauf endet die Haftpflichtversicherung dann, wenn der Eigentümerwechsel mit dem Kaufvertrag bestätigt wird.

    Ausnahme: Bei der Kaskoversicherung allerdings übernimmt ein neuer Eigentümer die Rechte und Pflichten eines vorherigen Versicherungsnehmers und die Versicherung bleibt aufrecht.

    Ein neuer Eigentümer hat die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Kauf fristlos oder mit dem Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres zu kündigen.
  • Bei einer Prämienerhöhung die nicht mit einer Leistungsverbesserung verbunden ist oder einer Leistungsreduzierung ist der Kunde im Vorfelde, mindestens einen Monat vorher, zu informieren und hat anschließend das Recht die Versicherung zum Änderungstermin zu kündigen (siehe auch §25 VVG und §40 Absatz 1 VVG).

    Hinweis: Es reicht bereits wenn die Informationen im Postkasten oder dem elektronischen Postfach (E-Mail) liegen.
  • Sollte infolge einer Gefahrerhöhung der Beitrag oder Selbstbehalt, um mehr als 10%, erhöht werden greift §25 VVG und es kann innerhalb von einem Monat fristlos gekündigt werden.

    Hinweis: Die Frist wird dabei ab Zugang des Schreibens, über die bevorstehende Erhöhung, gezählt. Das heißt auch dann wenn das Schreiben ungelesen im E-Mail-Account oder Postkasten liegt.

    Es kann auch fristlos gekündigt werden wenn das Versicherungsunternehmen die Übernahme der erhöhten Gefahr ablehnt.

Wichtig: Wird die Wassersportversicherung außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt, so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen. Sind Nachweise vorhanden sollten, in Kopie, beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung der Wassersportversicherung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Im Folgenden dazu welche Punkte dabei enthalten sein sollten:

  • Datum und Ort
  • Name und Anschrift der beiden Vertragsparteien, das heißt des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers (des Kunden).
  • Es muss eindeutig genannt werden, dass gekündigt wird. Insbesondere wenn mehrere Verträge mit dem Versicherungsunternehmen bestehen auch genau anzugeben welcher Vertrag beendet wird.
  • Falls vorhanden ist es sinnvoll die Versicherungsnummer zu nennen.
  • Entweder wird ein genauer Beendigungstermin genannt oder das Versicherungsunternehmen wird gebeten den nächstmöglichen Termin zu ermitteln.
  • Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Zusätzlich kann, durch die DSGVO, eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden. Dadurch können auch spätere Rückwerbeversuche verhindert werden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Um abgesichert zu sein ist es wichtig ein Nachweis über den Versand und den Zugang der Kündigung zu haben.

Daher sollte das Kündigungsschreiben auf einem möglichst sicheren Wege verschickt, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht.

Kündigung Wassersportversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Wassersportversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Wassersportversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Wassersportversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).


(
Oder: In Folge der Prämienerhöhung / der Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX, kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Wassersportversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: In Folge des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Wassersportversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Oder: Da ich BEZEICHNUNG DES OBJEKTES am XX.XX.20XX verkauft/verschrottet/verloren habe kündige ich meine VERSICHERUNGSNAME Wassersportversicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei.
)

Die Versicherungsnummer lautet: WV1234567.

Hilfsweise kündige ich hiermit meinen Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, siehe DSGVO, vollständig zu löschen und mich schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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