Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung des Solariums

 
Das Solarium, oder auch Sonnenstudio genannt, wird meist im Rahmen einer Mitgliedschaft genutzt. Je nach Anbieter können aber auch einzelne oder mehrfach Besuche gebucht werden.

Im Folgend wird erklärt wie und wann die Mitgliedschaft oder Buchung im Solarium gekündigt werden kann und welche Punkte es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Einfache Buchungen oder gekaufte Mehrfachbuchungen und Eintrittskarten müssen nicht gekündigt werden, da es nicht zu einer automatischen Verlängerung kommt.

Es besteht jedoch auch kein Anspruch auf eine Erstattung, für nicht genutzte Besuche, es sei denn im eigenen Vertrag wurde abweichendes vereinbart.

Ein Abonnement beziehungsweise eine Mitgliedschaft mit einem Sonnenstudio oder Solarium gilt als ein Dauerschuldverhältnis und kann entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Für Verträge am oder nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden gilt das neue Recht, das mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann.

Eine automatische Verlängerung dieser Verträge kann nur auf unbestimmte Zeit erfolgen und und auch in dieser Phase darf die Kündigungsfrist maximal 1 Monat betragen.

Bei Verträgen, welche mit Mindestlaufzeit gestartet sind, gilt das auch nach deren Ablauf. Verlängert sich also solch ein Vertrag stillschweigend, beträgt die neue Kündigungsfrist immer einen Monat.

Für ältere Verträge gilt: Die Laufzeiten für befristete Abonnements betragen in der Regel 6 oder 12 Monate, längstens jedoch 24 Monate.

Wer sein Abonnement nicht verlängern will, muss eine Kündigung schreiben. Die automatische Verlängerung der Sonnenstudio-Mitgliedschaft kann höchstens 1 Jahr betragen.

Für alte Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gibt es zwei unterschiedliche Kündigungsfristen:

Verträge unter 12 Monate können üblicherweise mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Verträge ab 12 Monaten bis 24 Monate unterliegen meist einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Tipp: Der Anbieter kann jedoch im Vertrag oder den AGB eine kürzere Kündigungsfrist und Erstlaufzeit vereinbart haben.

Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam wenn diese beim Betreiber angekommen ist und um rechtzeitig zu sein muss das Kündigungsschreiben noch vor der Frist ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Wurde die Solarium- beziehungsweise Sonnenstudio-Mitgliedschaft über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder per Post abgeschlossen, dann kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden und wird damit ungeschehen gemacht (siehe unter Anderem §§ 312 b ff. BGB, Fernabsatzgesetz).

Darüber hinaus kann der Betreiber auch im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht festschreiben.

Nach einem zulässigen Widerruf wäre nur für bereits genutzte Leistungen, das heißt zum Beispiel für Tage an den das Studio bereits besucht wurde, anteilig etwas zu zahlen.

Um rechtzeitig zu sein muss ein Widerruf spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. Das bedeutet der Grund muss so schwerwiegend sein, dass er eine weitere Fortsetzung des Vertrages für eine der beiden Vertragspartner unzumutbar macht.

Darüber hinaus sind in vielen Sonnenstudio-Verträgen auch Sonderkündigungsrechte niedergeschrieben.

Oft ist es ratsam, mit dem Betreiber des Sonnenstudios zuerst das Gespräch zu suchen und die persönlichen Gründe zu erläutern.

Sind diese für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages nachvollziehbar, stehen die Chancen gut, dass er zustimmen wird.

Anwaltliche Auseinandersetzungen sollte man, zumindest wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, bei so geringen Beträgen, wie sie bei dieser Art Abonnements die Regel sind, aus Kostengründen meist vermeiden.

Im Folgende typische Gründe für die Kündigung des Solariums:

  • Im Falle einer chronischen Erkrankung, durch welche der Besuch des Solariums auf absehbare Zeit unmöglich wird steht dem Kunde ein fristloses Kündigungsrecht zu.

    Als Nachweis sollte dem Kündigungsschreiben dabei ein Attest des behandelnden Arztes beigefügt werden (eine Kopie).
  • Im Falle einer vorübergehender Krankheit oder Schwangerschaft sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers meist vor, dass der Kunde nicht fristlos kündigen kann.

    Oftmals besteht jedoch die Möglichkeit den Vertrag ruhend zu stellen. Dann ist in der Ruhephase meist nicht zu zahlen, sondern der Vertrag verlängert sich um die Pause und es kann nach der Gesundung wieder das Studio besucht werden.

    Es kann trotzdem sinnvoll sein eine außerordentliche Kündigung zu versuchen und falls diese abgelehnt wird um eine Stundung zu bitten.

    Als Nachweis wird vom Solarium-Betreiber im Regelfall eine Kopie des ärztlichen Attests erwartet.
  • Wenn es zu einer deutlichen Preiserhöhung kommt (mindestens 3 bis 5%) oder sich die mit dem Vertrag verbundenen Leistungen wesentlich verschlechtern kommt es darauf an ob im eigenen Vertrag oder den AGB eine Regelung für diesen Fall enthalten ist.

    Sollte dort ein Sonderkündigungsrecht festgelegt worden sein, so wird der Kunde üblicherweise im Voraus informiert und kann innerhalb von einem Monat außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

    Gibt es keine Regelung so muss den Änderungen schnellstmöglich widersprochen werden, damit die alten Bedingungen weiterhin gültig sind.

    Dabei ist es jedoch wahrscheinlich, dass der Betreiber anschließend von sich aus kündigt.
  • Bei einem Umzug an einen Ort, von welchem der Besuch des Solariums wegen der Entfernung als unzumutbar anzusehen ist (ab ca. 30km) ist möglicherweise eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Solarium eine solche vorzeitige Kündigung ablehnt.
  • Probleme und Mängel: Wenn das Solarium nicht wie vereinbart genutzt werden kann muss der Betreiber zuerst schriftlich ermahnt werden. Dabei ist auch eine Frist zur Nachbesserung (oftmals 14 Tage) zu setzten.

    Nur wenn die vertraglichen Leistungen, bei welchen der Mangel besteht, auch nach der Nachbesserungsfrist fortbestehen kann fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei Nicht- oder Schlechtleistung
  • Weitere denkbare Gründe wären zum Beispiel bei Betrug, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Hierbei müssen jedoch Nachweise oder Zeugen vorhanden sein.

Wichtig: Tritt ein ausreichend-wichtiger Grund ein muss zeitnah gekündigt werden und im Kündigungsschreiben ist der Grund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Erstellung eines Kündigungsschreibens ist darauf zu achten, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und dass klar verständlich ist das gekündigt wird.

Die Kündigung sollte aus Nachweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen, darf aber auch per Fax gesendet werden.

Im Schreiben sollten mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Absender, Datum und Empfänger müssen ersichtlich sein.
  • Es sollte klar und leicht verständlich gesagt werden dass gekündigt wird. Dabei ist möglichst auch der Vertrag genau benannt werden.
  • Am besten wird auch die Vertragsnummer genannt.
  • Der Kündigungstermin oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Wenn außerordentlich geküdnigt wird ist auch der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Auf Grund der DSGVO kann bereits bei der Kündigung eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden meist auch lästige Rückwerbeversuche vermieden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungstermins zu bitten.

Die Zustellung erfolgt sicherer per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Kündigungsadresse Die Adresse des Betreibers findet sich im erhaltenen Vertrag und den AGB. br>
Sicherheitshalber kann es sinnvoll sein nachzuprüfen ob sich diese Anschrift zwischenzeitlich geändert hat.

Kündigung Solarium Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Solariums, ein Schreiben erstellen...

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Kündigungsschreiben Solarium Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Solarium/Sonnenstudio
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Solarium-/Sonnenstudio-Mitgliedschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Solarium-/Sonnenstudio-Mitgliedschaft, mit der Vertragsnummer S1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund meiner chronischen Erkrankung kündige ich hiermit meine Solarium-/Sonnenstudio-Mitgliedschaft außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis findet sich anbei ein Attest des Arztes. Die Vertragsnummer lautet: S1234567.

Oder: In Folge der angekündigten Preiserhöhung / Leistungsreduzierung kündige ich hiermit meine Solarium-/Sonnenstudio-Mitgliedschaft außerordentlich zum Änderungstermin. Die Vertragsnummer lautet: S1234567.

Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel an der Erbringung der vertraglichen Leistungen: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da bis nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich die Mitgliedschaft hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: S1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ich fordere Sie hiermit ferner auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die Löschung wie vorgeschrieben zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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