Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Fahrkartenabos bei den Stadtwerken Bonn (SWB)

 
Die Stadtwerke Bonn (SWB), auch SWB Bus und Bahn genannt, bieten verschiedenen Fahrkartenabonnement im Raum Bonn an. Die Verbraucher können hier unter Anderem zwischen den Tarifen: MonatsTicket, MobilPass, Formel9Ticket und Aktiv60Ticket, StarterTicket, AzubiTicket, SchülerTicket, JobTicket und PrimaTicket wählen.

Bei einer Kündigung der verschiedenen Tarife gilt es, einige Besonderheiten zu beachten, auf welche im Nachfolgenden eingegangen wird.

Kündigungsfrist Bei den Abonnements von MonatsTicket, MobilPass, Formel9Ticket und Aktiv60Ticket beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate. Wenn das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängert es sich unbefristet. Dabei kann entweder zum Ende der Erstlaufzeit oder danach zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

Wichtig: Die Kündigung muss dabei spätestens am 10ten des Vormonats beim Verkehrsunternehmen vorliegen.

AzubiTickets und SchülerTickets laufen mindestens 1 Ausbildungs- beziehungsweise Schuljahr. Es muss dabei immer zum Ende des Jahres gekündigt werden. Gleiches gilt für StarterTickets und das PrimaTicket für Grundschüler. Ferner auch für das AbsoventenTicket für Schulabgänger. Als Kündigungsfrist ist dabei ebenfalls immer der 10te des letzten Monats.

Tipp: Die Abonnements können jedoch auch bereits vor den ersten 12 Monaten gekündigt werden, jedoch muss dann immer, für die bereits genutzten Monate, ein Differenzbetrag nachgezahlt werden.

Bei einer Kündigung vor den ersten 12 Monaten ist vom Kunden, für die genutzten Monate, die Differenz zum entsprechenden normalen Monatsticket nachzuzahlen. Für Formel9Tickets muss, pro Monat, der Unterschied zu einem normalen monatlichen Formel9Ticket gezahlt werden.

Im Falle von Aktiv60Tickets gelten je nach Preisstufe unterschiedliche nachzahlungsbeträge.

Bei den Ausbildung und Schultickets ist die Differenz zu vergleichbaren Monatskarten (Nicht-Abopreis) zu zahlen. Das bedeutet bei StarterTickets zum MonatsTicket im Ausbildungsverkehr, bei AzubiTickets zum jeweils aktuellen Preis des JobTickets.

Das SemesterTicket muss bei der Ausgabestelle, der jeweiligen Universität, gekündigt werden.



Widerruf bei Neu-Verträgen Im Falle eines Fahrkartenabonnements gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht (siehe auch §312d BGB und §355 BGB), da das Widerrufsrecht für Beförderungsleistungen ausgeschlossen wird.

Es kann jedoch empfehlenswert sein im erhaltenen Vertrag nachzuprüfen ob trotzdem ein Widerrufsrecht vereinbart wurde.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung des Fahrkartenabonnements ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht oder falls ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Im Nachfolgenden typische Kündigungsgründe:

  • Eine Preiserhöhung bzw. Tarifänderung erlaubt es dem Kunden bis zum 10ten des nachfolgenden Monats außerordentlich zu kündigen.
  • Bei einem berufsbedingten Umzug an einen Wohnort, welcher nicht im sogenannten VRS-Gebiet liegt kann das Abonnement außerordentlich gekündigt werden. Als Nachweis sollte eine Kopie der Meldebescheinigung, des neuen Wohnortes (bei Auswanderung die Abmeldung), vorgelegt werden.

    Beim SchülerTicket gilt generell, dass bei einem Auslandsaufenthalt , bei einem Schulwechsel an eine Schule, die nicht am Bonner SchülerTicketmodell teilnimmt oder einem Wohnortwechsel außerhalb des VRS-Gebiets, das Abonnement außerordentlich gekündigt werden kann. Es muss dabei jedoch bis zum 10ten eines Monats gekündigt werden, damit das Ticket zum Ende des Monats beendet ist.
  • Ein Ende des Schulbesuchs oder der Ausbildung bedeutet, dass die Fahrkarte ungültig wird und der Vertrag vorzeitig endet.

    Wichtig: Der Abonnent ist verpflichtet das Ende der Ausbildung oder des Schulbesuchs sofrt zu melden und die Fahrkarte zurückzugeben.
  • Eine chronische Krankheit welche einem die Nutzung der Verkehrsmittel unmöglich macht, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Als Nachweis sollte der Kündigung ein ärztlicher Attest (Kopie) beigelegt werden.
  • Wenn der Kunde verstorben ist kann das Abonnement auch vor den ersten 12 Monaten gekündigt werden ohne, dass ein Differenzbetrag nachzuzahlen ist.

Tipp: Bei einem Wechsel des Abonnement in ein JobTicket, GroßkundenTicket, SchülerTicket, SemesterTicket oder DualTicket, entfällt im Regelfall ebenfalls die Zahlung eines Differenzbetrages.

Wichtig: Wird der Vertrag vor der normalen Laufzeit beendet so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung

Kündigungsadresse Sofern im erhalten Vertrag nichts abweichendes geregelt ist lautet die Anschrift des Anbieters:

Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
Sandkaule 2
53111 Bonn

Fax: 0228 / 711 27 70

Bei einer Kündigung per Post ist ein Versand per Einschreiben-Rückschein zu empfehlen um ein Nachweis zu haben. Sollte per Fax gekündigt werden ist der Sendebericht aufzubewahren und es muss zusätzlich noch die Fahrkarte abgeben werden.

Wichtig: Die Fahrkarte muss, nach dem letzten genutzten Monat, spätestens bis zum 10ten des nachfolgenden Monats abgeben werden, ansonsten wird eine Gebühr von 10 Euro fällig. Falls die Karte stark Beschädigt ist fällt ebenfalls diese Gebühr an.

Kündigung Fahrkartenabo Stadtwerke Bonn Verkehr (SWB) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Fahrkartenabonnement bei den Stadtwerken Bonn Verkehr (SWB), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Stadtwerke Bonn Verkehr (SWB) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
Sandkaule 2
53111 Bonn
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkartenabonnements bei den Stadtwerken Bonn (SWB)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Fahrkartenabonnements bei den Stadtwerken Bonn (SWB), mit der Vertragsnummer S123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende. Mir ist bekannt das eine Nachzahlung erforderlich ist. Bitte teilen Sie mir die Höhe mit.).

(
Sofern zutreffend: Auf Grund der Tarifänderung zum XX.XX.20XX kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin außerordentlich. Die Vertragsnummer lautet: S123456.

Falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach XY umziehe kündige ich die das Fahrkartenabonnement hiermit außerordentliche zum nächstmöglichen Termin. Sofern gewünscht reiche ich Ihnen, sobald vorhanden, gerne als Nachweis eine Meldebescheinigung (in Kopie) des neuen Wohnortes nach. Die Vertragsnummer lautet: S123456.

Oder: Hiermit kündige ich mein Fahrkartenabonnements bei den Stadtwerken Bonn (SWB), mit der Vertragsnummer S123456, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin, da ich am XX.XX.20XX meine Ausbildung / Schule beenden werde.
)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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