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Kündigung und Sonderkündigungsrechte bei einem Umzug in ein Pflegeheim

 
Bei einem Umzug in das Pflegeheim gilt es zahlreiche Verträge zu kündigen. Bei einigen kann dabei vorzeitig der gekündigt werden, bei anderen gestaltet es sich schwieriger. Im Folgenden wird daher genau erklärt was es zu beachten gilt.
Verträge welche typischerweise gekündigt werden sollten:

  • Der Mietvertrag, jedoch gibt es dabei einiges zu beachten, mehr dazu unten.
  • Der Stromvertrag kann in der Regel vorzeitig beendet werden, da am neuen Wohnort (dem Heim) üblicherweise kein Strom geliefert werden kann. Viele Anbieter setzten dabei eine 2-Wochenfrist um Umzüge anzukündigen und prüfen dann ob am neuen Ort weiter geliefert werden.
  • Eventuelle Gas- oder Heizöl-Lieferungen unterliegen den entsprechenden vereinbarten Verträgen. Eine vorzeitige Beendigung ist bei diesen, falls kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, nur denkbar falls die Kosten im Vergleich zur Rente des Kunden erheblich sind. Es kommt alles immer auf den Einzelfall an und es empfiehlt sich den Anbieter um Kulanz zu bitten.
  • Die Wasser-Lieferungen werden in der Regel zum Auszugstermin gekündigt.
  • Eine vorzeitige Kündigung des Telefons und ggf. des Internetangebotes hängt davon ab ob am neuen Wohnort weiterhin geliefert werden kann, wenn dies zutrifft kann, nach § 46 Abs. 8 TKG, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Es ist aber auch denkbar das der Anbieter aus Kulanz eine kürzere Kündigungsfrist erlaubt.
  • Heimbewohner müssen, nach § 4 Abs. 1 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), keine Gez zahlen. Der Umzug in ein Pflegeheim muss jedoch bald möglichst gemeldet werden und es werden eventuell Nachweise wie z.H. der Heimvertrag (in Kopie) verlangt.
  • Kabel TV oder entsprechende Streaming-Angebot(e) können oftmals frühzeitig gekündigt werden, sofern diese im Heim nicht nutzbar sind, jedoch hängt dies vom abgeschlossenen Angebot ab. Der Vertrag kann möglicherweise (je nach Anbieter) auch auf den Nachmieter übertragen werden, sofern dieser zustimmt.
  • Vereine, wie Sportverein oder ähnliches unter liegen der Vereinssatzung, welche auch die Kündigung regelt. Viele Vereine haben jedoch in der Satzung die eine Kündigung aus sozialen Gründen erlaubt, es kann sich daher lohnen nachzufragen ob der Vertrag vorzeitig beendet werden kann.

    Handelt es sich um ein Sportverein so sollte empfiehlt es sich vom Arzt ein Attest geben zu lassen und dieses in Kopie der Kündigung beizulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Kündigung besteht jedoch in der Regel nicht, da in der Vereinsmitgliedschaft auch andere Leistungen (Migliedschaft, Mitgliedschaftsrechte wie Abstimmung) neben dem Sportangebot enthalten sind.
  • Zeitungsabos sind fristwahrend zu kündigen oder auf die Heimanschrift umzumelden. Falls gekündigt wird empfiehlt es sich dennoch den Fall zu beschreiben und um eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zu bitten, da viele Anbieter in einem solchen Fall nicht negativ in Erscheinung treten wollen.
  • Überflüssig gewordene Versicherungen, wie z.B. eine Hausratversicherung können zum Einen vorzeitig beendet werden, wenn die versicherte Sache entfallen bzw. nicht mehr existiert. Ferner ist natürlich auch eine ordentliche Kündigung, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, denkbar.
  • Sollten, da es zum Beispiel bereits eine häusliche Pflege gab, bereits besondere Leistungen wie ein Pflegedienst, ein Hausnotruf oder Essenslieferungen gebucht worden sein, dann sind diese auch zu kündigen.
  • Sofern Verträge per Dauerauftrag gezahlt werden so ist der entsprechende Dauerauftrag ebenfalls zu kündigen.

Weiteres Wichtiges Wenn nicht der Heimbewohner kündigt sondern die Angehörigen oder Verwandten, so müssen diese eine entspreche Vollmacht haben und diese sollte der Kündigung in Kopie beigefügt werden.

Neben dem Kündigen ist auch zu beachten das zahlreiche Stellen über den Umzug informiert werden sollten.

  • Die Bank(en), Rentenversicherung und weiterbestehende Versicherungen sind über den Umzug zu benachrichtigen, es ist also die neue Anschrift zu melden.
  • Ferner ist die Pflege- und Krankenkasse zu benachrichtigen
  • Auch ist sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
  • Für die Post kann ein Nachsendeauftrag bestellt werden, durch welchen für eine Übergangszeit (maximal 24 Monate) die meiste Post automatisch an die neue Adresse geschickt wird.


Den Mietvertrag bei einem Umzug in das Pflegeheim kündigen Die Kündigung der Wohnung, um in ein Seniorenheim umziehen zu können, ist ein heikles Thema, das schon einige Gerichte in den vergangenen Jahren beschäftigt hat.

Grundsätzlich muss auch in dringenden Fällen eines Umzuges die Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten eingehalten werden. Die doppelte Kostenbelastung trägt der Mieter. Doch manchmal kann man mit einem geeignetem Nachmieter oder einer leichten Neuvermietung die Kündigungsfrist kürzen.

Kein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug ins Seniorenheim

In den vergangenen Jahren haben sich viele Urteile beim Thema vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wegen Umzug in ein Seniorenheim angesammelt.

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Aachen bestätigt jedoch nur, was andere Gerichte bereits festgelegt haben. Es ist nicht möglich die Kündigungsfrist zu kürzen, weil ein Umzug in ein Seniorenheim notwendig ist.

Hintergrund der 2015 beim Sozialgericht Aachen eingegangenen Klage (24.02.2015, AZ: S20 SO 132/14), war ein Pflegebedürftiger, der betreut wurde und dessen Umzug ins Altenheim dringend erforderlich war. Der Mann erhielt Sozialhilfe und konnte die finanzielle Doppelbelastung von Miete und Kosten für das Seniorenheim nicht tragen.

Die Betreuerin beantrage zunächst beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Pflegeheimkosten, die auch bewilligt wurden. Außerdem beantragte sie beim Betreuungsgericht eine Genehmigung zur Kündigung des Mietverhältnisses. Diese wurde ebenso stattgegeben, womit es zu einer dreimonatigen finanziellen Doppelbelastung für die pflegebedürftige Person kam.

Der Sozialhilfeträger jedoch wollte diese Belastung nicht einkommensmindernd berücksichtigen, da er der Ansicht war, dass eine außerordentliche Kündigung möglich wäre. Daraufhin kam es zur Klage.

Klägerin bekam vor Gericht Recht

Das Sozialgericht Aachen bestätigte zunächst die korrekte Vorgehensweise der Betreuerin. Gleichzeitig wies das Gericht daraufhin, dass eine außerordentliche Kündigung wegen eines Umzugs in ein Seniorenheim nicht möglich ist.

Denn das persönliche Verwendungsrisiko muss der Mieter allein tragen. Deshalb müsse der Sozialhilfeträger die finanzielle Doppelbelastung als einkommensmindernd ansehen.

Vorzeitige Kündigung nur in Ausnahmefällen

In einem älteren Urteil des Amtsgerichts Münster (Urteil 16.März 2000, AZ: 54C 6052/99) gibt es ein kleines Schlupfloch, um doch vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen, um ohne finanzielle Doppelbelastung in ein Seniorenheim umziehen zu können.

Denn, auch wenn es keine Aufgabe des Vermieters ist, so darf sich dieser nicht rücksichtslos gegenüber seinen Mietern verhalten. Das heißt, grundsätzlich sollte der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit geben, einen Nachmieter zu finden.

Des Weiteren ist je nach Wohnungsmarkt auch eine schnelle Neuvermietung möglich, sodass der Mieter in dringenden Fällen vorzeitig das Mietverhältnis kündigen kann.

Kündigung wegen Umzug in ein Pflegeheim Muster


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Kündigungsschreiben wegen einem Umzug in ein Pflegeheim Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Firma/Anbieter/Vermieter
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des VERTRAGSNAME-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein VERTRAGSNAME-Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da ich am XX.XX.20XX in ein Pflegeheim umziehen musste.

(
Oder, wenn nicht der Pflegeheimbewohner sondern eine Bevollmächtige Person, Angehörige etc. kündigt: hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME-Vertrag, von Frau/Herr VORNAME NACHNAME, außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, er/sie ich am XX.XX.20XX in ein Pflegeheim umziehen musste. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie in Kopie anbei.

Oder: Auf Grund der meiner Erkrankung und meines damit verbundenen Umzugs in ein Pflegeheim, kann ich Ihr Angebot leider nicht mehr nutzen, daher kündige ich hiermit zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristlos außerordentlich.

)

Bitte informieren Sie mich falls Sie dafür weitere Unterlagen oder eine Bestätigung von meinem Pflegedienstleister benötigen..

Die Vertragsnummer lautet: XY123456.


Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit einer Angabe des Beendigungstermins, zukommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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