Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung von Abos beim Deutschen Pressevertrieb (DPV)

 
Der Deutsche Pressevertrieb (DPV) ist ein Dienstleister der eine Vielzahl an Zeitungen und Zeitschriften an Verbraucher ausliefert.

Bei einem über den DPV abgeschlossenen Abonnement ist der Kunde verpflichtet, dieses Abonnement für eine bestimmte Zeit zu bezahlen, in der Regel für ein Jahr. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, das Abonnement jederzeit zu kündigen.

Hier mehr zu den Rechten und Möglichkeiten bei der Kündigung von Abonnements des Deutschen Pressevertriebes.

Kündigungsfrist In der Regel sind Abonnements beim Deutschen Pressevertrieb für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, häufig für ein Jahr oder mehrere Monate.

Für Zeitungsabonnements beträgt die Erstlaufzeit für Verträge die am 01.03.2022 oder danach abgeschlossen wurden nach den neuen Regelungen des §309 Nr. 9a BGB maximal 2 Jahre. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur auf unbestimmte Zeit, das heißt ohne eine feste Laufzeit.

Die Kündigungsfrist darf bei diesen neuen Verträgen maximal 1 Monate betragen.

Ausnahme: Bei Verträgen welche vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen und sich die Laufzeit automatisch um 1 Jahr verlängern.

Wichtig: Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Kündigungsschreiben so rechtzeitig verschickt werden, dass es noch vor der Frist beim DPV ankommt. Der Absendetermin ist also nicht entscheidend.

Bei einer Kündigung, die nicht fristgerecht eingereicht wurde, wird der Vertrag automatisch verlängert und der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen.

Widerruf bei neueren Verträgen Sofern das Abonnement beim DPV als Privatperson und über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder per E-Mail abgeschlossen wurde, kann innerhalb von 14 Tagen der Widerruf erklärt werden (siehe auch §§ 312 b ff. BGB). Diese Frist beginnt bei Printabonnements dabei ab dem Erhalt der ersten Ausgabe und bei reinen Digitalabonnements beim Vertragsabschluss.

Durch einen solchen den Widerruf gilt das Abonnement als nicht abgeschlossen und es könnte höchstens für unvermeidbare bereits entstandene Unkosten, zum Beispiel eine besondere Versandmethode, etwas berechnet werden.

Das Widerrufsschreiben muss dabei spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist auch, dass das rechtzeitige Abschicken notfalls auch nachweisbar ist. Daher ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode zu wählen.

Wichtig: Bereits erhaltene Geschenke, Prämien oder ähnliches sind im Regelfall innerhalb der Widerrufsfrist zurückzuschicken.

Erhaltene Zeitungsausgaben müssen im Regelfall nicht an den DPV zurückgeschickt werden, sicherheitshalber sollte jedoch in den AGB und der Widerrufsbelehrung nachgerüft werden ob dort eindeutig erwähnt wird, dass die Ausgaben nicht zurückgeschickt werden müssen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt durch welchen eine weitere Vertragsfortführung nicht zumutbar ist kann das Abonnement beim DPV auch vor dem normalen Laufzeitende und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.

Eine solche vorzeitige Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet oder falls dabei keinerlei Frist einzuhalten ist oftmals auch als fristlosen Kündigung.

Wenn ein im Vertrag oder den AGB vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann ist es auch möglich außerordentlich zu kündigen ohne das ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegen muss.

Im Nachfolgenden Gründe für eine vorzeitige Kündigung des DPV-Abonnements:

  • Bei einer Preiserhöhung, von mehr als zehn Prozent, greift ein Sonderkündigungsrecht. Der Verlag muss den Abonnent dabei im Voraus über die Preiserhöhung informieren und der Kunde kann anschließend innerhalb von einem Monat, gezählt ab Zugang der Informationen, außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.
  • Falls Probleme, auch Mängel genannt, bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen vorkommen ist der Verlag zuerst schriftlich zu ermahnen und dabei im Mahnschreiben auch eine Nachbesserungsfrist (meist mindestens 14 Tage) zu setzen, innerhalb welcher die Mängel vom Verlag behoben werden müssen.

    So zum Beispiel falls öfters Ausgaben nicht oder deutlich verspätet geliefert werden etc. Wichtig ist dies gut zu dokumentieren, damit dies notfalls später nachgewiesen werden kann.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    Sollte der Verlag die Behebung verweigern oder bis nach Fristablauf keine Verbesserung vornehmen so kann fristlos gekündigt werden.
  • Ein Umzug oder eine Auswanderung des Kunden ist kein ausreichender Grund für eine vorzeitige Kündigung des Abonnements, selbst dann nicht wenn das Magazin am neuen Wohnort nicht mehr geliefert werden kann. Den rechtlich gesehen gilt der Abonnementspreis nur als eine sogenannte unwesentliche Belastung und damit ist es dem Kunde zuzumuten, bis zum Ende der normalen Laufzeit weiter zu zahlen.

    Es kann aber dennoch eine außerordentliche Kündigung versucht und auf die Kulanz des DPV gehofft werden. Dabei ist als Nachweis dabei eine Kopie der Abmeldebescheinigung beizufügen.
  • Wenn der Abonnent verstirbt sollte zusammen mit einer einer Kopie der Sterbeurkunde gekündigt werden.

Wichtig: Wird das DPV-Abonnement auf einem der genannte Wege oder aus einem anderen Grund außerordentlich beendet, so ist der Kündigungsgrund im Schreiben anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei der Kündigung von DPV-Abonnements sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Ort und aktuelles Datum
  • Namen und Anschrift des DPV und des Abonnenten.
  • Es muss unmissverständlich sein, dass gekündigt wird. Dabei sollte auch möglichst genau die Zeitschrift und das Abonnement bezeichnet werden.
  • Darüber hinaus ist der Beendigungstermin zu nennen. Es kann jedoch auch die Formulierung "ordentlich zum nächsten möglichen Termin", genutzt werden. Mit letztere wird der Verlag gebeten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Nur falls außerordentlich gekündigt wird ist der Kündigungsgrund zu nennen. Vorhandene Nachweise sollten in diesem Fall, in Kopie, beigefügt werden.
  • Es ist auch sinn voll die Kunden- beziehungsweise Abonnementsnummer zu nennen.
  • Zusammen mit der Kündigung kann eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden (siehe auch DSGVO). Durch eine Löschung werden in der Regel auch unerwünschte Rückwerbeversuche unterbunden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.

Sollte es zu Streitereien, wegen der Kündigung kommen, muss der Kunde eventuell den Versand und den rechtzeitigen Zugang des Schreibens nachweisen können. Daher ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu wählen.

Kündigungsadresse Der Widerruf oder die Kündigung können an folgende Adresse geschickt werden.

DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH
Am Baumwall 11
20459 Hamburg

Fax: 01805 / 861 8002

Hinweis: Falls im eigene Vertrag ein abweichender Vertragspartner oder Anschrift genannt wird sollte sich selbstverständlich an diese gewendet werden.

Kündigung Deutscher Pressevertrieb Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Deutschen Pressevertrieb, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Deutscher Pressevertrieb Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH
Am Baumwall 11
20459 Hamburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines DPV-Abonnements von ZEITUNGSNAME


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein DPV-Abonnements, von ZEITUNGSNAME, fristgemäß zum XX.XX.20XX. Eventuell gebuchte Zusatzleistungen oder Upgrades kündige ich im gleichen Zuge zum nächstmöglichen Termin.

(
Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung kündige ich DPV-Abonnements, von ZEITUNGSNAME, fristlos zum Änderungstermin.

Sofern zutreffend: Wie Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel an den vertraglich vereinbarten Leistungen: - Hier die Probleme genauer beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich mein DPV-Abonnements, von ZEITUNGSNAME, hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

(Optional: Die Abonnementsnummer lautet D1234567.)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ferner fordere ich hiermit das alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten gänzlich gelöscht und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich bestätigen wird.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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