Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung von Neue Welt (Magazin)

 
Das im Funke-Verlag erscheinende, wöchentlich herausgegebene Boulevard-Magazin "Neue Welt" kann in verschiedenen Print und auch Digitalversionen abonniert werden.

Sollten keine anderweitigen Faktoren vorliegen, welche ein Widerruf oder eine außerordentliche Kündigung möglich machen (dazu unten mehr), gelten die regulären Kündigungsbedingungen des Abonnements und es müssen daher die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.

Im Nachfolgenden eine Erklärung wie und wann ein Neue Welt Abonnement wieder beendet werden kann und was es dabei weiteres zu beachten gibt.

Kündigungsfrist Das Miniabo und auch das Miniabo Digital hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und kann danach jederzeit gekündigt werden.

Das Jahresabo, Jahresabo Digital, Prämienabo oder auch das Geschenkabo haben üblicherweise eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und können danach jederzeit gekündigt werden.

Es muss daher keine Kündigungsfrist eingehalten werden, sondern es kann zu einem beliebigen Termin, welcher nach der Mindestlaufzeit liegt, gekündigt werden.

Allerdings ist dabei zu bedenken, dass der Versand der Kündigung an den Anbieter noch etwas dauert und die Kündigung frühstens wirksam ist, wenn das Schreiben beim Anbieter angekommen ist (Zugang).

Wichtig: Wenn die Zeitschrift nicht direkt über den Funke-Verlag abonniert wurde, so ist es wahrscheinlich, dass auch eine abweichende Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

An eine solche Vereinbarung wäre sich dann zu halten. Maximal kann die Mindestlaufzeit dabei 2 Jahre betragen. Eine anschließende Laufzeit kann maximal 1 Jahr dauern. Ferner kann höchstens eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, gezählt zum Laufzeitende, im Vertrag vereinbart werden.

Widerruf bei neuen Abonnements Wurde das Abonnement über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, so ist es möglich den Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Grundlage hierfür ist unter Anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz).

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt das Abonnement als nicht zustande gekommen. Nur für bereits entstandene Unkosten, wie zum Beispiel bereits erhalten Ausgaben, wäre eventuell etwas zu zahlen.

Ein Widerruf muss spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Frist verschickt werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann, zum Beispiel in dem das Schreiben per Einschreiben-Rückschein verschickt wird.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung In §§ 313 und 314 BGB ist geregelt, in welchen Fällen eine nicht-reguläre Kündigung eines Vertrags möglich ist und zwar unter Anderem, wenn ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt und einem der beiden Vertragspartner die weitere Fortführung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

  • Dieser Fall tritt unter Anderem dann ein, wenn eine einseitige Abänderung des Vertrages vorliegt. Ein solcher Fall könnte zum Beispiel eine Preiserhöhung des Magazins "Neue Welt" sein oder eine etwaige Veränderung des Erscheinungsfensters.

    Bei nachteiligen AGB-Änderungen sollte baldig schriftlich widersprochen werden. Es gelten dann in der Regel weiterhin die alten Bedingungen.
  • Des Weiteren können unerwartete Bedingungen innerhalb eines Vertrages, welche bei Abschluss nicht absehbar waren, einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
  • Sollte es zu Nichtlieferungen oder öfters deutlich verspäteter Lieferung kommen, so ist der Anbieter erst schriftlich abzumahnen.

    Bei einer solchen Mahnung wäre auch eine ausreichende Frist zu setzen, innerhalb der Anbieter die Möglichkeit hat sich zu verbessern. Nur wenn die Probleme danach weiterhin bestehen ist eine fristlose Kündigung denkbar.

    Mehr zum Thema: »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

Hinweis: Falls das Abonnement auf einem der oben genannten Wege vorzeitig beendet wird so ist im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Es empfiehlt sich im Kündigungsschreiben zum Abonnement mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Eigener Name und Anschrift
  • Name und Anschrift der FUNKE Women Group.
  • Ein eindeutiger Hinweis, dass das Abo von "Neue Welt" gekündigt wird. Und am besten auch die genaue Bezeichnung des Abonnements wie zum Beispiel Jahresabo"".
  • Es empfiehlt sich des Weiteren auch die Abonnements- oder Vertragsnummer mit aufzuführen.
  • Ferner muss entweder ein Termin angegeben werden zu welchem gekündigt wird oder es wird der Anbieter mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" angewiesen das Datum zu berechnen.
  • Sofern außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist darüber hinaus ein Kündigungsgrund zu nennen.

Da ein Kunde, falls es zu einem Streitfall kommt, nachweisen muss, dass er gekündigt hat, sollte das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Wege verschickt werden. So zum Beispiel durch ein Versand als Fax mit Sendebericht oder per Post als Einschreiben-Rückschein.

Kündigungsadresse Die Adresse für eine Kündigung, des Neue Welt Magazins, lautet:

FUNKE Women Group GmbH
Münchener Str. 101/09
85737 Ismaning

Fax: 0211 / 538 053 39

Wichtig: Da es sein kann, dass das Magazin über einen Drittanbieter abonniert wurde, sollte unbedingt auf den erhalten Magazinen und dem Vertrag nachgeschaut werden ob dort eine abweichende Adresse als Ansprechpartner genannt ist.

Kündigung Neue Welt Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des Neue Welt Abos, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Neue Welt Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
FUNKE Women Group GmbH
Münchener Str. 101/09
85737 Ismaning
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Neue Welt Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Neue Welt Abonnement, mit der Vertragsnummer NW123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Da die Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilten Probleme mit der Lieferung auch weiterhin bestehen kündige ich hiermit mein Neue Welt Abonnement fristlos mit sofortiger Wirkung.

Es handelt sich um folgende Mängel: - hier die Probleme genau beschreiben -. Die Vertragsnummer lautet: NW123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

Bitte sehen Sie von Rückwerbeversuchen jeglicher Art ab und lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungszeitpunktes, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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