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Kündigung wenn ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen hat

 
Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres sind nach §104 BGB geschäftsunfähig und brauchen daher für alle Rechtsgeschäft, also auch für Bareinkäufe, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, das heißt in der Regel die Eltern.

Beschränkt geschäftsfähig sind nach §106 BGB Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren. Minderjährige können, ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten, nur rechtlich vorteilhafte Verträge abschließen, die keinen Rechtsverlust oder Verpflichtung zur Folge haben.

Eine Schenkungen ist zum Beispiel ein solcher Vertrag. Verträge die einem Minderjährigen Verpflichtungen aufbürden oder eine Sache übereignen, sind ohne die Zustimmung der Eltern unwirksam. Das gilt auch für Ratenverträge und Abos.

Achtung: Wenn das Kind bzw. der Minderjährige wiederholt, ohne Zustimmung der Eltern, Verträge abschliesst so müssen die Eltern sich bemühen Ihr Kind zu hindern dies weiter zu tun. Z.B. durch ein Internetverbot. Ansonsten kann ein Schadenersatzanspruch des Anbieters gegenüber den Eltern entstehen.

Taschengeld Paragraph Der Taschengeld Paragraph 110 BGB findet nur für Minderjährige Anwendung, nicht jedoch für Kinder. Dieser Paragraph besagt, das Minderjährige im Rahmen ihres Taschengeldes, Barkäufe ohne Zustimmung der Eltern tätigen können. Anschaffungen die teurer sind, zum Beispiel der Kauf eines Handy im Wert von fast 100 Euro, sind zustimmungspflichtig.

Sind die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden, ist der Kaufvertrag unwirksam und das Telefon kann zurückgegeben werden.

Ratenkäufe, Handyverträge, Internet oder Zeitschriften Abos sind auch im Rahmen dieses Taschengeld Paragraphen nicht ohne die Zustimmung der Eltern erlaubt.

Wichtig: Wenn ein Verkäufer die Eltern auffordert die Zustimmung zu erteilen, gilt sie nach § 108 BGB, als verweigert, wenn die Zustimmung nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Damit gilt der Vertrag als unwirksam und es entstehen keine Verpflichtungen oder Kosten.

Verträge im Internet Häufig kommt es vor, das ein Minderjähriger im Internet ein Abo abgeschlossen hat. Neben dem allgemeinen 14-tägigen Widerrufsrecht nach §355 BGB, findet gilt auch hier der §108 BGB für Minderjährige, dem Vertrag muss also erst ausdrücklich durch die Eltern zugestimmt werden.

Auch Ausbildungs- und Arbeitsverträge sowie Ferienjobs bedürfen der Zustimmung durch die Eltern.

»Als Minderjähriger den Minijob kündigen

Bankgeschäfte Für die Eröffnung eines Bankkontos durch einen Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern notwendig. Allerdings ist die Zustimmung nicht erforderlich, wenn der Minderjährige einen gültigen Arbeitsvertrag hat.

Die Bank hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, das das Konto nur auf Guthabenbasis genutzt wird.

Was wenn ein minderjähriger den Vertrag ohne Erlaubnis abgeschlossen hat und bis zu seiner Volljährigkeit die Eltern nicht zugestimmt haben? Wird dem Vertrag nicht rechtzeitig widersprochen und der nun Volljährige führt den Vertrag fort so gilt er als konkludent zugestimmt und muss nach den normalen Kündigungsregeln beendet werden.

Wie sollte reagiert werden wenn man von einem Unternehmen wegen dem Vertrag kontaktiert wird? Es empfiehlt sich dem Anbieter zu antworten und den Sachverhalt zu erklären und darauf hinzuweisen, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten dem Vertrag nicht zugestimmt haben.Denn nach §119 Abs. 1 BGB gilt das die Anfechtung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§121 BGB) erklärt werden muss. Es empfiehlt sich daher auch das Schreiben per Einschreiben-Rückschein zu versenden.

Kündigungsschreiben Minderjähriger Muster


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Kündigung Vertrag eines Minderjährigen Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Unberechtigte Forderung X123456


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX fordern Sie von meinem minderjährigem Kind die Zahlung von Euro XX für ein Abonnement für Internetleistungen/Ratenvertrag/Zeitschriften/Vertragsname.

Von einem solchen Vertrag war mir nichts bekannt und ich habe auch keinem solchen Vertrag zugestimmt. Ich stimme diesem Vertrag auch nachträglich nicht zu. Aus diesem Grund ist der Vertrag nach §108 BGB unwirksam. Vorsorglich weise ich Sie auch darauf hin, das auch der Taschengeld Paragraph 110 BGB keine Anwendung findet.

Aus diesen Gründen ist Ihre Forderung unberechtigt und weder ich, noch mein Kind werden zahlen. Da damit die Angelegenheit erledigt ist, fordere ich Sie auf, alle über mich oder mein Kind gespeicherten Daten umgehend zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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