Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben an den Steuerberater

 
Wer einen Steuerberater beauftragt, hat mit diesem einen Steuerberatungsvertrag. In den meisten Fällen gibt es gar keinen Vertrag, sondern ein Steuerberatungsvertrag kommt eher mündlich zustande.

Jedoch entscheiden sich immer mehr Steuerberater dazu, einen Vertrag abzuschließen, um sich abzusichern. Denn dann herrscht Klarheit über vereinbare Leistungen und über das Honorar und beide Seite wissen genau Bescheid.

Wichtig für die Kündigung: Wie wurde der Vertrag gestaltet? Es gibt zwei mögliche Steuerberaterverträge. Der eine Vertrag erfolgt über die Erfüllung einer oder mehrer genau definierter Dienstleistungen, es werden z. B. Gutachten oder eine Steuererklärung für den Mandanten erstellt. Dann handelt sich dabei um einen Werkvertrag. Die Folge ist: von beiden Seiten kann der Vertrag rechtsgemäß jederzeit gekündigt werden. Dies geht aus den Vorschriften des §622 BGB hervor. Jedoch ist diese Art von Vertrag in der Praxis eher eine Seltenheit.

Häufiger gibt es einen Vertrag bei dem die wiederkehrende oder Erbringung von Dienstleistungen im Vordergrund steht, sogenannte Dienstverträge. Diese Verträge werden schriftlich oder mündlich abgeschlossen. Der Steuerberater übernimmt die steuerliche Vertretung des Mandanten.

Auchn hier gilt ,ohne Angaben von Gründen, kann der Vertrag zu jederzeit gekündigt werden da zwischen Klient und Steuerberater ein spezielles Vertrauensverhältnis besteht. Gesetzliche Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nicht.

Wichtig: Bei beiden Vertragstypen gilt, der Steuerberater stellt seine Leistungen üblicherweise in Rechnung und der Mandant muss bereits erledigte Tätigkeiten, sofern diese bereits vereinbart waren,begleichen.

Vor der Kündigung sollte man jedoch in den Vertrag schauen, ob Kündigungsfristen vereinbart wurden, dann sind diese auch einzuhalten. Wenn man einen laufenden Vertrag mit dem Steuerberater hat, dann sind auch weiterhin die laufenden Leistungen bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.

Dies gilt auch für den Fall, wenn man schon einen neuen Berater engagiert hat. Meist gibt eine Kündigungsfrist bis zum Ende des folgenden Monats, jedoch kann dies abweichen.

Alternative Möglichkeit: außerordentlichen Kündigung Wenn der Vertrag mit dem Steuerberater außerordentlich gekündigt werden soll, dann muss ein besonderer Grund vorliegen. Dies geht aus den gesetzlichen Vorschriften des §627 BGB hervor.

Denkbare Gründe sind z.B. wenn man schlecht oder falsch beraten wurde oder wenn man dem Steuerberater nicht mehr vertraut. Jedoch sind diese Gründe in der Regel nicht so einfach nachzuweisen. Man sollte sich deshalb als Mandant gut überlegen, ob wirklich eine fristlose Kündigung des Steuerberaters geschehen sollte.

Alternativ kann man dem Steuerberater kündigen und alle Unterlagen sofort einfordern, jedoch alle Zahlungen bis zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung fortsetzen.

Wenn der Steuerberater außerordentlich kündigen so kann er dies nicht zu Unzeiten, z.B. direkt vor Abgabefrist der Steuererklärung, tun da ansonsten ein Schadensersatzanspruch der Kunden entsteht.

Wie kann der Vertrag gekündigt werden?

Der Vertrag sollte unbedingt schriftlich gekündigt werden und als Einschreiben Rückschein versendet werden, damit für den Streitfall ein Beleg existiert.

Im Kündigungsschreiben sollte Folgendes nicht vergessen werden:

  • Eigener Name und die Anschrift
  • Adresse und Name des Steuerberaters bzw. der Firma Kündigungstermin bzw. bei einer fristlosen Kündigung der Kündigungsgrund und ein Hinweis auf die sofortige außerordentliche Kündigung. Falls erforderlich um eine unverzügliche Übergabe aller Unterlagen bitten Ggf. die Einzugsermächtigung widerrufen Datum und die eigene handschriftliche Unterschrift


Kündigungschreiben Steuerberater Muster


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Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben Steuerberater Muster:

Musterstadt, den 27.12.20XX
Steuerberater / Firma
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt

Kündigung des Beratungsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag, Nr.12345, über die Verwaltung und Beratung bezüglich meiner Steuerangelegenheiten zum XX.XX.20XX.

Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich zum selbigen Tage.

Bitte übersenden Sie alle Unterlagen unverzüglich an:
(Adresse des neuen Steuerberaters oder eigene Adresse)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

M.Mustermann
Mark Mustermann

 
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