Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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KFZ-Versicherung bei Autokauf - Mitteilung und Kündigung

 
Bei einem Verkauf und Kauf des Autos bestehen für den Käufer und Verkäufer verschiedene Rechte und Pflichten, auf welche im Folgenden genauer eingegangen wird.

Grundsätzlich geht bei dem Kauf von einem angemeldeten Auto mit der Übergabe des PKW die Versicherung auf den Käufer über, welcher automatisch der neue Versicherungsnehmer wird.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vorbesitzer sofort aus der Haftung ist, denn mit der sogenannten Nachhaftung wird sichergestellt, dass möglichst jederzeit ein Versicherungsschutz existent ist. Die Nachhaftung dauert einen Monat, sie endet jedoch auch bereits wenn der neue Besitzer ordnungsgemäß eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen hat (Siehe auch §117 Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG).

Kommt es innerhalb der Nachhaftungszeit zu einem Unfall so haftet die Versicherung des Vorbesitzers. Aus diesem Grund muss der Vorbesitzer, sofern das Fahrzeug im ersten Monat nachdem Verkauf noch genutzt wird weiterhin den Versicherungsbeitrag zahlen. Käufer und Verkäufer haften dabei

Besonderheit: Der Verkäufer kann bei einem Verkauf, des Fahrzeugs, die Police nicht kündigen. Er sollte jedoch dennoch so schnell wie möglich die Versicherung über den Verkauf informieren und dabei das Verkaufs- beziehungsweise Übergabezeitpunkt und den neuen Besitzer angeben.

Ein Muster für eine solche Mitteilung an das KFZ-Versicherungsunternehmen findet sich weiter unten.

Dadurch wird auch sichergestellt, dass sich ein Unfall durch den Käufer nicht auf die Schadensfreiheitsklasse des Vorbesitzers auswirkt.

Wichtig: Das bestehende Versicherungsverhältnis des vorherigen Besitzers kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Kauf des PKW durch den neuen Besitzer gekündigt werden. Als Beendigungstermin kann dabei sofort oder das Ende des entsprechenden Versicherungsjahres realisiert werden.

»Allgemeine Informationen und Musterschreiben um die KFZ-Versicherung zu kündigen

Mit dem Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrages, durch den Käufer, und der Meldung bei der Zulassungsstelle ist der vorherige Vertrag gekündigt.

Insofern die Zulassungsbehörde erfährt, dass für ein PKW kein KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz gegeben ist, wird das Fahrzeug sofort außer Betrieb gesetzt nach § 25 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV). In dieser Konstellation wird das Fahrzeug zwangsweise abgemeldet.

Auch bei einer Stilllegung des Fahrzeuges wird das bestehende Versicherungsverhältnis beendet.

Grundsätzliches zur KFZ-Versicherung Bei einer KFZ-Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung in Deutschland. Aufgrund der hohen potenziellen Schadenshöhen ist auf eine möglichst hohe Deckungssumme zu achten. Die Zulassung von einem PKW erfolgt ausschließlich mit einer vorhandenen Haftpflichtversicherung.

Ergänzend dazu kann der jeweilige PKW mit einer Kaskoversicherung versichert werden. Diese kann freiwillig abgeschlossen werden und unterscheidet sich in eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Weiterhin gibt es verschiedene Versicherungsangebote wie beispielsweise die KFZ-Unfallversicherung oder den Autoschutzbrief.

»Allgemeine Informationen und Musterschreiben um die KFZ-Versicherung zu kündigen

Welche Fristen sollten bei einer ordentlichen Kündigung einer KFZ-Versicherung beachtet werden? Die Dauer der Versicherung des PKW ist im Regelfall für ein Jahr fixiert und startet üblicherweise am 01. Januar. Erfolgt der Kauf des PKW unterjährig verkürzt sich die erste Versicherungsperiode bis zu dem 31. Dezember des laufenden Jahres. Insofern keine Kündigung durch eine Vertragspartei realisiert wird, verlängert sich die Dauer der Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Grundsätzlich ist bei der KFZ-Versicherung der 30. November der maßgebliche Tag für den Kündigungseingang bei dem Versicherungsgeber. Die Kündigungsfrist beträgt regulär einen Monat zu betreffenden Laufzeitende, sodass mit Ende des Novembers die Frist zum Jahreswechsel eingehalten werden kann.

»Weitere Informationen

Gibt es weiteren Möglichkeiten, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen?

Gemäß den Regelungen des Paragraphen 40 des Versicherungsvertragsgesetzes kann die KFZ-Versicherung außerordentlich gekündigt werden, insofern die Beiträge durch den Versicherungsgeber ohne entsprechende Leistungsanpassung erhöht werden. In dieser Konstellation greift eine Frist von einem Monat.

Auch bei der Erhöhung des Selbstbehaltes ohne Anpassung der Versicherungsleistungen tritt dieser Fall ein. Analog dazu ist die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes möglich, wenn vertraglich zugesicherte Leistungen nicht vollständig eingehalten werden. Ergänzend dazu kann jeder Versicherungsnehmer das Recht der Sonderkündigung nutzen, wenn bei gleicher Prämie die Leistung reduziert wird.

Auch bei Eintritt eines Schadenfalls kann der Versicherungsvertrag einseitig in einer Frist von einem Monat außerordentlich gekündigt werden.

Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig bei dem jeweiligen Versicherungsgeber eingehen.

Was ist bei der Kündigung formell zu beachten? Grundsätzlich muss die Kündigung in Schriftform erfolgen. Je nach Versicherungsvertrag kann die Kündigung als Brief, E-Mail oder Fax übermittelt werden. Die Kündigung muss in jedem Fall rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Das bedeutet, bei einem Verkauf eines Autos, muss der Käufer innerhalb eines Monats eine neue Versicherung bei der Zulassungsstelle gemeldet haben oder alternativ sich mit der bestehenden Versicherung geeinigt haben.

Hinweis: Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum bei dem Versicherer, sodass das Versanddatum nicht relevant ist.

Vorteilhaft kann die Übersendung als Einschreiben-Rückschein sein, denn dadurch existiert ein Nachweis des Zugangs, dass die Kündigung zu dem festgehaltenen Zeitpunkt eingegangen ist.

Welche Inhalte sollten in der Kündigung enthalten sein? In dem Kündigungsschreiben sollte der Versicherungsnehmer namentlich benannt sein.

Neben dem Tagesdatum sollte die Willenserklärung mit dem Wunsch der Kündigung eindeutig hervorgehen.

Dazu gehört auch, dass die Versicherung und das Versicherungsunternehmen eindeutig erkennbar sind. Deshalb empfiehlt es sich auch die Versicherungs- beziehungsweise Policennummer zu nennen.

Ebenso ist das gewünschte Austrittsdatum in dem Schreiben anzugeben oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin zu nennen".

Ferner sollte um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden.

Darüber hinaus kann im Schreiben eine Löschung der personenbezogenen Daten (siehe auch DSGVO) gefordert werden. Durch diesen Schritt wird in der Regel auch zukünftige Werbung des Unternehmens verhindert.

Kündigung KFZ-Versicherung bei Autokauf Muster


»Einfach mit dem Generator, beim Verkauf des Autos, ein Schreiben an das KFZ-Versicherungsunternehmen erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Mitteilung über den Verkauf des Autos Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Versicherungsunternehmen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Mitteilung über den Verkauf des versicherten Fahrzeugs


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich das versicherte Fahrzeug am XX.XX.20XX um XX:XX Uhr verkauft und den neuen Besitzer übergeben habe. Die bis dahin mit dem Fahrzeug verbundene KFZ-Versicherung hat die Versicherungsnummer XXXXXXX.


Der neue Besitzer ist:

Name: VORNAME NACHNAME
Adresse: ADRESSE DES KÄUFERS (sofern bekannt)

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten und verweise auf die DSGVO.)

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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