Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Leistungsvertrages

 
Das wesentliche Merkmal eines Leistungsvertrages ist, dass einer der Vertragspartner nach seiner Leistung bezahlt wird und sich auch zur Erbringung der Leistung verpflichtet.

Im Gegensatz zu einem Stundenlohnvertrag wird dabei nicht nach geleisteten Stunden bezahlt, sondern nach vorher vereinbarten Leistungen und es reicht im Regelfall nicht, wenn der Vertragspartner sich bemüht hat die Leistungen zu erbringen.

Wobei anders als bei einem Werkvertrag nicht ein Gesamtwerk sondern das Erbringen der einzelnen Leistungen im Vordergrund stehen.

Ein Leistungsvertrag ist insbesondere in folgenden Bereichen üblich:

  • Bei größeren Bauvorhaben wird meist ein Vertrag nach nach §5 1 VOB/A vereinbart und dort ist der Leistungsvertrag der Regelvertrag.

    Hinweis: Bei Verträgen von Privatpersonen wurde oftmals ein sogenannter Pauschalvertrag vereinbart, in welchem nicht die einzelnen Leistungen maßgeblich sind, sondern die vereinbarte Gesamtsumme für alle Bauvorhaben.
  • Im Rahmen verbundener Verträge wo meist zum eigentlichen Vertrag das zusätzliche Erbringen weiterer Leistungen vereinbart wird.
  • Bei Förderdarlehen als Verpflichtung des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen zu erbringen.

Die Leistung von Lieferungen ist in der Regel als Liefervertrag gesondert zu betrachten.

»Kündigung eines Werklieferungsvertrages

Eine Sonderform des Leistungsvertrages ist der Dienstleistungsvertrag bei welchem im Regelfall nur das bestmögliche Bemühen zur Erbringung der Leistungen vereinbart wurde. Zum Beispiel Unterrichtsverträge, Behandlungsverträge oder auch Kinderbetreuungsverträge.

Wenn mit dem einem Vertrag wiederkehrenden Leistungen vereinbart wurde so handelt es sich in den meisten Fällen um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis.

»Mehr dazu was ein Dauerschuldverhältnis ist und wie dieses gekündigt werden kann

Im Folgenden ein umfassender Überblick darüber wie und wann ein Leistungsvertrag gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Bei Bauvorhaben kommt es zum Einen darauf an ob der Vertrag nachdem Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder nach dem Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart wurde und zum Anderen ob im Vertrag oder den AGB zusätzliche Regelungen zu Laufzeit und Kündigungsfrist enthalten sind.

Wurde der Bauleistungsvertrag nach VOB vereinbart, und es gibt keine abweichende Vertragsregelung, so kann der Auftraggeber jederzeit kündigen ohne das eine Frist eingehalten werden muss (siehe VOB-B §8).

Wichtig: Dem Auftragnehmer steht grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu, er muss sich jedoch bemühen bei einer Kündigung durch den Auftraggeber die anfallenden Kosten gering zu halten und seine Arbeitskraft soweit möglich anderweitig einzusetzen (siehe auch §649 BGB).

Hinweis: Falls eine nach zeitlich-bemessene Vertragsstrafe kann nur für den Zeitraum bis zum Kündigungstermin verlangt werden.

Der Auftragnehmer kann in diesem Fall nur nach Ablauf einer angemessenen Frist kündigen, sofern der Auftraggeber bis nach Ablauf dieser Frist seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und mit einer Mahnung darauf hingewiesen wurde, das nach erfolglosem Fristablauf gekündigt wird (siehe VOB-B §9).

Bei Förderdarlehen kann der Leistungsvertrag üblicherweise nur gekündigt werden, wenn der Kredit zurückgezahlt wird. Für eine vorzeitige Rückzahlung sind in vielen Fällen auch Fristen einzuhalten.

Bei verbundenen Verträgen kommt es meist darauf an mit welchen Fristen der Hauptvertrag gekündigt werden kann, denn mit der Kündigung dessen ist meist auch eine Beendigung des Anderen möglich.

»Mehr zur Kündigung verbundener Verträge

Generell kann bei den meisten Leistungsverträgen auch eine Mindestlaufzeit und eine abweichende Kündigungsfrist festgeschrieben werden.

Wichtig: Wenn eine Frist eingehalten werden muss so muss die Kündigung noch vor dem ersten Tag der Frist beim Vertragspartner ankommen. Mehr zum richtigen Zugang.

Widerruf bei neueren Verträgen Sollte der Leistungsvertrag als Privatperson im Internet, per Telefon, an der Haustür, per Post oder auch per E-Mail abgeschlossen worden sein, dann kann der Vertrag fast immer innerhalb von 14 Tagen, gezählt ab Abschluss, widerrufen werden.

Rechtsgrundlage ist dafür unter Anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz). Je nach Vertragstyp kann auch ein zusätzlicher Anspruch auf ein Widerruf bestehen.

Darüber hinaus können beide Seiten im Vertrag ein oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbaren.

Wird der Vertrag rechtzeitig widerrufe gilt der Abschluss als nicht geschehen.

Für bereits geleistete Leistungen und bereits entstandene Unkosten kann der Auftragnehmer jedoch etwas in Rechnung stellen.

Wichtig: Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn eine Leistung eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde.

Das Widerrufsschreiben ist spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist zuverschicken. Wichtig ist dabei, dass das rechtzeitige Absenden und der Zugang notfalls auch nachgewiesen werden können.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Umstände kann ein Leistungsvertrag auch vor der vollständigen Leistungserfüllung und ohne eine Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist und einer eventuellen Laufzeit beendet werden. Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

Wenn bei dieser Kündigungsform keinerlei Frist einzuhalten ist, so wird oft auch von fristloser Kündigung gesprochen.

Unabhängig davon ob außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist in beiden Fällen im Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund anzugeben.

Im Folgenden typische Kündigungsgründe bei Leistungsverträgen:

  • Wenn die Leistungen nicht, schlecht oder fahrlässig erbracht wurden und eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung erfolglos geblieben ist kann fristlos gekündigt werden.
  • Falls der Vertragspartner im Vertrag wesentliche Falschangaben gemacht hat.
  • Sofern wichtige Vertragsvereinbarungen, wie zum Beispiel zur Mitwirkung (siehe auch §§293 und ggf. §642 BGB) oder Geheimhaltung, nicht eingehalten wurden.
  • Bei nicht Zahlung der vereinbarten Vergütung. Davor muss jedoch schriftlich, mit Fristsetzung, die Abnahme und eine Zahlung gefordert werden.
  • Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die andere Vertragspartei eine Straftat begangen hat.

Wichtig: Eine solche Kündigung muss unverzüglich, nach Kenntnisnahme des Grundes, erfolgen. Bei Verträgen nach VOB muss dabei eine Frist von 12 Werktagen eingehalten werden.

Ist der Kündigungsgrund dem Auftragnehmer anzulasten, so kann der Auftraggeber in vielen Fällen Schadensersatz fordern und besonders im Baurecht oftmals auch eine weitere Nutzung der auf der Baustelle vorhandene Geräte, Gerüste und Materialien verlangen.

Ist der Kündigungsgrund dem Auftraggeber anzulasten, so kann der Auftragnehmer in vielen Fällen Schadensersatz fordern. Der Auftragnehmer sollte sich dennoch darum bemühen, die angefallenen Kosten klein zu halten und seine Arbeitskraft, soweit möglich, anderweitig einzusetzen.

Hinweis: Auch bei einer außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen meist nach der vertraglich vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung des Leistungsvertrages sind am besten folgende Angaben zu machen:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers
  • Es muss eindeutig erkennbar sein, dass der Vertrag beendet wird. Gibt es mehrere Verträge mit dem Vertragspartner so sollte der betroffene Vertrag genaustens genannt werden.
  • Auch ist der Beendigungstermin anzugeben. Es kann jedoch auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" das Unternehmen angewiesen den Termin zu berechnen.
  • Wenn außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt wird ist im Schrieben der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Sofern vorhanden sollte die Vertrags- oder Kundennummer mitangeben werden.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Bestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zu bitten.
  • Durch die Regelungen der DSGVO kann im Schreiben auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden und so eine weitere Nutzung der Daten, außer für rechtlich vorgeschriebene Fälle, verhindert werden.

Im Regelfall ist für die Kündigung des Leistungsvertrages die Schriftform vorgeschrieben. Generell ist es aus Nachweisgründen zu empfehlen immer schriftlich, und auf einem sicheren Weg, zu kündigen.

Um ein Nachweis über die Kündigung zu haben, da der kündigende Vertragspartner, sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, nachweisen muss, dass er gekündigt hat und dass das Schreiben rechtzeitig war, sollte eine Versandmethode mit Nachweis gewählt werden.

Zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder auch persönlich, gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Sofern eine Kündigung per Fax nicht vertraglich oder durch ein Gesetz ausgeschlossen ist, kann der Sendebericht als Nachweis aufbewahrt werden.

Darüber hinaus ist die Zustellung per geeignetem Bote ein sicherer Weg.

Kündigung Leistungsvertrag Muster


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Kündigungsschreiben Leistungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Vertragspartner/Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Leistungsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich / kündigen wir den Leistungsvertrag, mit der Vertragsnummer A123456, mit sofortiger Wirkung.


(
Falls zutreffend: Da die Ihnen mit Mahnschreiben, vom XX.XX.20XX, aufgezeigten Mängel auch nach Fristablauf fortbestehen kündigen ich / kündigen wir den Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.

Und zwar handelt es sich um folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -.

Die Vertragsnummer lautet: A123456.
)

Hilfsweise kündige ich / kündigen wir den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus werden Sie hiermit aufgefordert alle gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich / uns wie vorgeschrieben schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir / uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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