Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Zustellung per Bote

 
Die Zustellung eines Schreibens per Bote, zum Beispiel eine Kündigung, Widerruf oder einer anderen Willenserklärung, kommt in Betracht, wenn der rechtzeitige Zugang des Schreibens in einem möglichen Streitfall bewiesen werden muss.

Denkbare Szenarien sind hier beispielsweise die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Mietverhältnisses, da eine nicht rechtzeitige oder nicht beweisbare Kündigung bei diesen Vertragstypen sehr teuer werden kann.

Ferner muss in der Regel bei einer ordentlichen Kündigung die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden und der Empfänger der Kündigung könnte ein großes Interesse an der Aufrechterhaltung des Vertrages, wie zum Beispiel des Arbeits- oder Mietvertrages haben.

Was spricht dafür eine rechtssichere Zustellvariante zu wählen und welche Varianten kommen in Betracht? Rechtsgrundlage für die Zustellung per Bote bildet §130 BGB (Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden). Dieser Paragraph besagt, dass in Abwesenheit des Empfängers abgegebene Willenserklärungen ab dem Zeitpunkt wirksam werden, wenn sie dem Empfänger zugeht.

Genau hier liegt der Fallstrick, den sich Kläger zu Nutze machen könnten, denn den Zugang des Schreibens muss im Streitfall der Absender beweisen.

Eine einfache Zustellung per Postwurfsendung oder auch per Einschreiben gilt im Streitfall als weniger rechtssicher.

Neben der Zustellung per Gerichtsvollzieher stellt die Zustellung per Bote unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtssichere und auch kostengünstigere Alternative dar.

Was genau ist, nach dem Gesetz, die Zustellung per Bote? Bei einer Zustellung per Bote wird eine zuverlässige, geschäftsfähige (möglichst neutrale) Vertrauensperson ausgewählt, die nach Kenntnisnahme der Inhalte des Schreibens dieses dem Empfänger überbringt.

Im Streitfall kann der Bote bei einem Gerichtsverfahren als Zeuge benannt werden, der die Zustellung des Schreibens bezeugt.

Was muss bei einer Zustellung per Bote beachtet werden? Es gibt einige Kriterien, die unbedingt bei einer Zustellung per Bote beachtet werden müssen, da bei Nichtbeachtung auch diese als rechtssicher wirkende Alternative zu Schwierigkeiten und damit Nachteilen führen kann.

  • Wahl des Boten:

    • Der Bote sollte zuverlässig und geschäftsfähig sein. Der Bote sollte daher am besten Volljährig und geistig Fit sein, dass vorbestrafte Personen nicht besonders glaubwürdig erscheinen sollte auch bedacht werden.
    • Der Bote sollte des Weiteren möglichst neutral sein. Daher kann eine Zustellung durch eine andere Firma besser sein als einen Angestellten zu beauftragen.

      Ehepartner, Verwandte oder Freunde können zwar grundsätzlich auch die Aufgabe des Boten übernehmen, jedoch insbesondere Ehepartnern und Verwandten wird vor Gericht in der Regel weniger Glaubwürdigkeit gewürdigt und es könnte daher in einem Streitfall zu Problemen kommen.

      Auch könnte es später zu Feindseligkeiten untereinander kommen, die eine neutrale Bezeugung des Vorgangs und damit Glaubwürdigkeit ihrer Person vor Gericht erschweren könnten. In einem solchen Fall könnten Ehepartner, Verlobte und Verwandte sogar vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

  • Kenntnisnahme des Schreibens:

    Vor der Zustellung durch den Boten muss dieser in jedem Fall den Inhalt des Schreibens lesen. Dem Boten muss dazu das Schreiben in einem offenen Kuvert zur Ansicht und Kenntnisnahme überreicht werden. Erst danach darf es in einem Umschlag verschlossen werden.
  • Zustellprotokoll:

    • Der Bote sollte den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten des Empfängers bzw. die persönliche Abgabe beim Empfänger auf einem Dokument mit Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Zustellung und seiner Unterschrift dokumentieren.
    • Um später Ungereimtheiten vor Gericht zu vermeiden, sollte in dem Zustellprotokoll auch vermerkt sein, dass der Bote den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen hat und es selbst in den Umschlag gelegt und verschlossen hat.
    • Noch ein bisschen sicherer geht man bezüglich der Kenntnisnahme des Schreibens, wenn man eine Kopie des Schreibens an das Zustellprotokoll heftet.


Wie hoch sind die Kosten bei der Zustellung per Bote? Eine Zustellung per Bote kann bei der richtigen Auswahl des Boten mal abgesehen von den anfallenden Material- und Fahrtkosten, sehr kostengünstig und schnell sein.

Im Gegensatz dazu kostet eine Zustellung per Gerichtsvollzieher je nach Entfernungspauschale schnell 20-30€ und dauert meistens mehrere Wochen.

Damit stellt die Zustellung per Bote unter Beachtung einiger Punkte eine rechtssichere, aber deutlich kostengünstigere Alternative dar. Außerdem kann der Auftraggeber hier deutlich mehr Einfluss auf den Zeitpunkt und Vorgang der Zustellung nehmen.


 
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