Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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OK Magazin kündigen

 
Die britische Frauenzeitschrift OK! wird in Deutschland seit dem 7. Februar 2008 veröffentlicht. Der OK! Verlag gehört zur Mediengruppe Klambt. Die Zeitschrift erscheint wöchentlich und beschäftigt sich mit Themen wie Promi- und royale News, Mode und Lifestyle.

Das OK! Magazin kann in verschiedenen Abo-Modellen bezogen werden. Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen wie und wann ein Abonnement des OK! Magazins wieder gekündigt werden kann und was dabei beachtet werden sollte.

Kündigungsfrist Beim Jahresabo mit 52 Ausgaben und auch im Falle des Leser werben Leser Abos muss eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, gezählt zum Laufzeitende, eingehalten werden. Das bedeutet es muss rückwärts vom Zeitpunkt gerechnet werden, an welchem einem die 52te Ausgabe geschickt wird. Gleiches gilt beim mit nur 26 Ausgaben, dort muss dann allerdings von der 26ten Ausgabe rückwärts gezählt werden.

Beim Miniabo beträgt die Erstlaufzeit 12 Ausgaben und es kann ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden.

Das Geschenkabo endet automatisch nach einem Jahr ohne das es einer Kündigung bedarf.

Beim E-Paper zusammen mit einem Papier-Abo gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Abozeitraums (in der Regel 1 Jahr).

Bei dem Jahresabo als reines E-Paper gilt eine Kündigungsfrist von 2 Tagen zum Ende des Abozeitraums (üblicherweise ein Jahr).

Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde gilt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Klambt Verlages, dass das Abo nach der Erstlaufzeit automatisch weiterläuft (falls nicht gekündigt wurde) und dann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit gekündigt werden kann.

Hinweis: Falls im erhalten Vertrag eine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde so ist sich an diese zu halten. Dies könnte zum Beispiel bei Sonderaktionen oder einer Buchung über einen Drittanbieter vorkommen.

Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam wenn diese dem Vertragspartner zugegangen ist. Das Absendedatum zählt also nicht.

Widerruf bei neueren Verträgen Unabhängig vom Recht zur Kündigung besteht das Recht zum Widerruf der Bestellung nach § 312a Abs. 1 BGB, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und das Abonnement im Internet, per Post, am Telefon oder der Haustür abgeschlossen wurde.

Der Vertrag kann dann binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen werden. Dazu genügt eine eindeutige Erklärung Brief oder Telefax an folgende Adresse:

Klambt Verlag GmbH & Co. KG
Im Neudeck 1
67346 Speyer

Fax: 0541 / 800 092 50

Wichtig: Infolge des Widerrufes wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits erhaltene Ware ist zurückzusenden und gezahlte Zahlungen sind zurückzuzahlen. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher.

Der Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden um die Widerrufsfrist einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass der rechtzeitige Versand notfalls auch nachgewiesen werden kann. Daher kann ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht sinnvoll sein.

Ein Widerruf ist auch bei der Bestellung von digitalen Inhalten, wie E-Papers, möglich.

Nach § 357 Abs. 7 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für den Wertverlust an den Waren zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war (vgl. § 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB).

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung des Abonnements ist nur dann zulässig, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht oder ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann. Bei dieser Kündigungsform ist im Schreiben immer auch der Kündigungsgrund zu nennen.

Typische Kündigungsgründe:

  • Preiserhöhung: Wird der Preis des Abonnements um mehr als 10% kann der Kunde außerordentlich, zum Änderungstermin, kündigen. Die Kündigung muss dabei innerhalb von einem Monat zugehen. Diese Frist beginnt dabei ab dem Erhalt von Informationen über die bevorstehenden Änderungen.
  • Wenn öfters zu einer Nichtlieferung oder anderen Problemen mit der Lieferung kommt. Zum Beispiel wenn das Magazin nicht oder ständig verspätet geliefert wird muss der Vertragspartner zuerst schriftlich ermahnt werden. Bei dieser Mahnung ist auch eine ausreichende Frist zu setzen innerhalb welcher die Probleme zu beheben sind (in der Regel 14 Tage) und es muss angedroht werden, dass ansonsten fristlos gekündigt wird.

    Nur wenn daraufhin keine Verbesserung erfolgte kann fristlos gekündigt werden.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Todesfall: Falls der Abonnent versterben ist müssen die Erben oder Ihre gesetzlichen Vertreter kündigen. Wichtig ist dabei eine baldmögliche Kündigung.

    Als Nachweis sollte dabei eine Kopie des Erbscheins beigefügt werden. Alternativ kann auch bereits mit einer Kopie der Sterbeurkunde eine Kündigung ersucht werden.


Wichtig: Falls Nachweise vorhanden sind sollten diese, als Kopie, dem Schreiben beiliegen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Datum und Ort
  • Den vollständigen Namen und die Anschrift des Vertragspartners
  • Den eigene Name und die Anschrift
  • Es muss eindeutig erkennbar sein welches Abonnement gekündigt wird und zu welchem Termin. Alternativ kann das Abonnement zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
  • Wird vor dem Ende der normalen Laufzeit, das heißt vorzeitig, gekündigt so ist der Grund zu nennen.
  • Die Kunden- beziehungsweise Abonummer, sofern vorliegend.
  • Ferner kann eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Da der Kunde im Zweifelsfall den Versand und den Zugang der Kündigung nachweisen können muss kann ein Versand per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht (aufbewahren!), sinnvoll sein.

Kündigungsadresse Eine Kündigung des OK! Magazins kann an folgende Adresse erfolgen:

Klambt-Verlag GmbH & Co. KG
Rotweg 8
76532 Baden-Baden

Fax: 072 21 / 35 01 204

Kündigung OK! Magazin Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung des OK! Magazins, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben OK! Magazin Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Klambt-Verlag GmbH & Co. KG
Rotweg 8
76532 Baden-Baden
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines Abonnements der OK!


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement der OK!, mit der Vertragsnummer O123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Sofern zutreffend: Auf der angekündigten Preiserhöhung kündige ich mein Abonnement der OK! hiermit außerordentlich zum Änderungstermin. Die Vertragsnummer lautet: O123456.

Oder: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel mit meinem OK! Abonnement: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich das Abonnement hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: O123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten und verweise auf die DSGVO.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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