Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Rheinische Post (RP) kündigen

 
Die Zeitung Rheinische Post (kurz RP) kann sowohl als Printausgabe, als auch in einer digitalen Version (ePaper, Digitale Zeitung) abonniert werden. Je nach dem Abonnementstyp gelten dabei unterschiedliche Kündigungsregelungen und -möglichkeiten.

Wenn keine besonderen Umstände vorliegen, welche ein Widerruf oder eine außerordentliche Kündigung erlauben (dazu mehr unten), gelten die regulären Kündigungsbestimmungen des Abonnements und die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

Im Nachfolgenden eine ausführliche Erklärung wie und wann ein Abonnement der Rheinische Post (RP) beendet werden kann und welche Punkte dabei unbedingt beachtet werden sollten.

Kündigungsfrist Das Abonnement wird üblicherweise für eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden.

Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und zum Ende eines Jeden Quartals mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen beendet werden.

Hinweis: Insbesondere wenn das Abo über einen Drittanbieter abgeschlossen worden sein sollte so kann die Vertragslaufzeit und auch die Kündigungsfrist abweichend sein.

Maximal ist jedoch mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu rechnen. In diesem Fall kann auch im erhaltenen Vertrag und den AGB nachgeprüft werden welche Zeiten vereinbart sind.

Wichtig: Bei einer Kündigung der Rheinische Post muss das Kündigungsschreiben immer so rechtzeitig beim Vertragspartner ankommen, dass noch mindestens so viel Zeit ist wie die vereinbarte Kündigungsfrist.

Widerruf bei neueren Verträgen Hat eine Privatperson das Abonnement der RP über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann ist es noch möglich, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss zu widerrufen.

Gezählt wird beim Printabo ab dem Erhalt der ersten Ausgabe (es reicht wenn diese ungelesen im Briefkasten liegt). Bei der Digitalausgabe (ePaper) beginnt die Frist an dem Zeitpunkt an welchem die erste Ausgabe zum Abruf bereitsteht.

Grundlage hierfür ist unter Anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz). Auch kann ein Anbieter von sich aus im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbaren.

Durch ein Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Nur für bereits entstandene Unkosten wäre eventuell etwas zu zahlen.

Wichtig: Bei der Printausgabe müssen die erhaltenen Zeitschriften, unbedingt vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, zurückgeschickt werden. Ansonsten kann eine Erstattung verweigert werden.

Ein Widerruf kann spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist das der rechtzeitige Versand notfalls auch nachgewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund eine Fortsetzung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Betrug, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen.

Im Folgenden mögliche Gründe:

  • Bei einer Preiserhöhung des Abonnements der "Rheinischen Post" oder nachteiligen AGB-Änderungen muss baldig schriftlich widersprochen werden. Es gelten dann in der Regel weiterhin die alten Bedingungen.
  • Sollte die Rheinischen Post häufig nicht oder öfters verspätet zugestellt werden, so muss der Kunde den Anbieter schriftlich ermahnen.

    In einem solchen Mahnschreiben ist darüber hinaus auch eine ausreichende Frist (oftmals 14 Tage) zu setzen, innerhalb welcher der Herausgeber die Möglichkeit hat diese Probleme (auch Mängel genannt) zu beheben.

    Sollten die Mängel nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin bestehen ist im Regelfall eine fristlose Kündigung möglich.

    Mehr zum Thema: »Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service



Wichtig: Bei dieser Kündigungsart ist immer der Kündigungsgrund anzugeben.

Inhalt und Form der Kündigung Es empfiehlt sich in einem Kündigungsschreiben, an die Rheinische Post, mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Eigener Name und Anschrift.
  • Name und Anschrift der Rheinische Post Verlagsgesellschaft.
  • Ein unmissverständlicher Hinweis darauf, dass das Abonnement von der "Rheinische Post" gekündigt wird.
  • Um Zusatzaufwand zu vermeiden wird am besten, sofern vorhanden, auch die Abonnements- oder Vertragsnummer mit aufgeführt.
  • Darüber hinaus ist der Termin anzugeben zu welchem gekündigt wird. Es kann allerdings auch mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" gekündigt werden, dann berechnet der Vertragspartner den nächstmöglichen Termin.
  • Wenn außerordentlich oder sogar fristlos das Abonnement beendet werden soll muss darüber hinaus, im Kündigungsschreiben, der Kündigungsgrund genannt werden.


Kündigungsadresse Eine Kündigung oder auch ein Widerruf eines Abonnements der Rheinischen Post (RP) ist an folgende Adresse zu richten:

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Zülpicher Straße 10
40196 Düsseldorf

Fax: 0211 / 505 1463

Hinweis: Da ein Kunde, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt oder ignoriert, nachweisen müsste, dass er gekündigt hat, empfiehlt es sich das Kündigungsschreiben auf einem sicheren Wege zu verschicken, zum Beispiel per Post als Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Kündigung Rheinische Post Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Rheinische Post, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Rheinische Post Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Zülpicher Straße 10
40196 Düsseldorf
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Rheinische Post Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abonnement der Rheinische Post, mit der Vertragsnummer RP123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Wie ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt habe bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich das Abonnement hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: A123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abonnement zum nächstmöglichen Termin.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare