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Rufnummernmitnahme bei einer Kündigung

 
Eine Mitnahme der Rufnummer von einem Telefon- oder Mobilfunkvertrag wird auch als Portierung bezeichnet.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt in §46, das Recht des Kunden auf die Mitnahme der Rufnummer. Daher müssen die Telefonanbieter es einem grundsätzlich ermöglichen die Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen.

Wichtig: Es gibt verschiedene Anbieter, die jedoch zum selben Unternehmen gehören und bei diesen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Mitnahme der Rufnummer. Daher sollte zuerst bei den Unternehmen nachgefragt werden ob dennoch eine Mitnahme möglich ist.

Zum Beispiel gehören sowohl Tchibo Mobile als auch O2 zu Telefónicaund Base sowie Aldi Talk zu E-Plus.

Durch die Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) ist die Rufnummernmitnahme (auch Portierung genannt) nun mehr kostenlos und der Anbieter darf nichts mehr berechnen (siehe auch §59 TKG).

Besonderheiten bei Festnetz-Rufnummern Eine Festnetznummer kann aus technischen Gründen in der Regel nur innerhalb desselben Vorwahlbereichs mitgenommen werden. Daher ist bei einem Umzug oftmals keine Mitnahme möglich.

Besonderheiten bei Mobilfunk-Rufnummern Die Portierung muss innerhalb 31 Tage nach Vertragsende abgeschlossen sein, ansonsten kann der alte Anbieter die Nummer anderweitig nutzen.

Es sollte also möglichst frühzeitig eine Portierung beantragt werden und dabei beide Anbieter benachrichtigt werden um eine unnötige Verzögerung zu vermeiden. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 10 Werktagen zu rechnen.

Wie wird eine Portierung beantragt und was muss dabei beachtet werden? Egal ob Handy- oder Festnetz um die Rufnummer mitnehmen zu können muss der Vertrag gekündigt werden. Dabei sollte dem Anbieter, bereits im Kündigungsschreiben, mitgeteilt zu welchem Anbieter die Rufnummer übertragen werden soll. Falls dieser noch nicht bekannt ist sollte zumindest schon mitgeteilt werden, dass eine Mitnahme der Rufnummer geplant ist.

Im gleichen Zuge sollte auch vom alten Anbieter eine Kündigungsbestätigung erbeten werden.

Hinweis: Wichtig ist es auch dem neuen Anbieter schon bei Vertragsabschluss eine Portierung der alten Rufnummer anzufordern. Für eine schnelle Bearbeitung ist es dabei hilfreich die Kundennummer und Vertragsdaten beim alten Anbieter anzugeben.

Oftmals bittet einen der neue Anbieter dann auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter. Daher sollte ein solches Schreiben am besten schon bei Vertragsabschluss in Kopie vorliegen.

Wichtig: Wenn die eigene Adresse oder andere Daten beim neuen Anbieter anders angeben werden kann es zu Problemen mit der Rufnummernmitnahme kommen. Selbst Abkürzungen können problematisch sein.

Tipp: Um Probleme zu vermeiden sollten alle Daten beim alten Anbieter bzw. im Vertrag genau angeschaut werden und in genau der gleichen Form auch dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.

Weitere Informationen um:

»einen Handyvertrag zu kündigen sowie zu einem Muster
»einen Telefonvertrag zu kündigen



 
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