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Schimmel in der Wohnung

 
Wenn die Wohnung stark von Schimmel befallen ist, denkt man gerne an eine Kündigung oder eine Mietminderung. Zuerst einmal sollte man jedoch dem Grund auf die Spur gehen, da eine voreilige Kündigung zu hohen Kosten führen kann.

Wie erkennt man Schimmel in der Wohnung? Schimmel bildet sich hauptsächlich da, wo Feuchtigkeit vorkommt. Das ist also im Keller, im Bad oder praktisch im Fensterbereich von jedem Raum. Bekanntlich schlägt sich feuchte Luft an den Fenstern oder Wänden an, wenn draußen kältere Temperaturen herrschen. Das führt also zu Schimmelbildung, der fett schwarz ist. Schimmel ist eine Pilzart und dieser hat zur Fortpflanzung Sporen. Diese Sporen gelangen über die Luft auch in die Atemwege und können bei hoher Konzentration zu massiven Vergiftungen bei den Menschen führen. Darum ist es absolut notwendig, diese Schimmelpilze zu beseitigen. Das ist aber nicht so einfach, da nur eine sehr gründliche Reinigung Erfolg versprechend ist, ansonsten kommen die Schimmelpilze immer wieder. Kleinerer Schimmelbefall kann mit den in Drogerien verkauften Schimmelentfernern beseitigt werden. Manchmal ist sogar eine Totalsanierung der Wohnung erforderlich.

Wer ist nun an der Entstehung des Schimmels schuld? Das ist gar nicht so einfach zu sagen. Grundsätzlich muss ein Mieter schon die Wohnung richtig lüften. Das heißt, regelmäßig die feuchte Luft durch das Öffnen der Fenster auszutauschen. Kippen der Fenster reicht nicht aus, man verschwendet nur Heizenergie.

Um Schimmel zu vermeiden wird empfohlen die Wohnung 3 mal am Tag Stoß zu lüften. Das heißt die Fenster sollten für eine kurze Zeit möglichst weit geöffnet werden. Zulanges lüften ist ebenfalls schlecht da dann die Wohnung auskühlt und kalte Luft weniger Wasser aufnehmen kann als warme. Wird die Luft kälter, so wird das überschüssige Wasser abgegeben und schlägt sich z.B. an den Fenstern oder der Wand nieder. Daher sollte auch darauf geachtet werden, dass die Temperatur in der Wohnung durchgehend bei ca. 20°C liegt.

Aber es können auch gerade im Fensterbereich Bausünden vorhanden sein, also schlecht oder gar nicht isolierte Kältebrücken, an denen sich dann schnell Schimmel bilden kann. Wird dieser nicht im Anfangsstadium richtig beseitigt, breitet er sich rasant aus.

Kann man die Miete mindern? Ja, grundsätzlich erlaubt das Mietrecht eine Minderung der Miete. Aber sie müssen glaubhaft nachweisen, dass nicht ihr Wohnverhalten Schuld am Schimmel ist, sondern Baumängel vorliegen. Ein Vermieter oder Mieter kann natürlich einen Gutachter bestellen, der die Gründe untersucht. Ein Bauphysiker kennt sich mit den Berechnungen gut aus und kann feststellen, was an der Schimmelbildung schuld ist. Aber ein Gutachter ist nicht billig. Liegt es an der Bausubstanz, müssen sie erst einmal den Mangel ihrem Vermieter mitteilen, am besten schriftlich in Briefform mit Einschreiben und Rückschein. Geben sie den Mangel genau an und legen sie einen genügend langen Zeitraum fest, bis wann der Mangel behoben sein muss. Und kündigen sie ihm eine Mietminderung an für den Fall, dass der Vermieter untätig bleiben sollte. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Schimmelbildung ab. Lässt ihr Vermieter die Frist verstreichen, überweisen sie ihm einfach weniger Miete. In den meisten Fällen wird er jetzt reagieren.

Der Vermieter macht nichts, der Schimmel nimmt überhand, wann können sie sofort kündigen? Die Wohnung kann natürlich jederzeit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Frist beträgt im Regelfall 3 Monate, alte Mietverträge können aber durchaus eine andere Kündigungsfrist haben. Bei einer totalen Verschimmelung der Wohnung, wenn der Vermieter nichts unternimmt, haben sie aber das Recht sofort nach Verstreichen der Frist für die angemahnte Schimmelbeseitigung eine sofortige Kündigung auszusprechen. Machen sie in jedem Fall ein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Allerdings entbindet sie eine außerordentliche Kündigung nicht automatisch von ihrer Verpflichtung der Schönheitsreparaturen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Wohnung kündigen

Es empfiehlt sich auch sich bei Vereinen wie zum Beispiel Mieter helfen Mieter beraten zu lassen bevor man zur Kündigung oder Mietminderung greift.

 
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