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Umschuldung: Ein Kredit umschulden statt einer Kündigung oder Rückzahlung

 
Aufgrund des zur Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus ist es für viele Kreditnehmer, die einen Kredit mit höheren Zinsen aufgenommen haben, interessant den Kredit zu günstigeren Konditionen umzuschulden.

Eine Umschuldung ist allerdings nicht bei allen Kreditraten problemlos möglich. Hier muss unterschieden werden, ob es sich um einen Ratenkredit, einen Kredit mit einer variablen Verzinsung oder einen Kredit mit einer Zinsfestschreibung, so wie etwa die meisten Haus- bzw. Baukredite, handelt.

Die Umschuldung eines Kredites bedeutet, dass der Kredit bei einer Bank in Höhe des noch verbleibenden Kreditsaldos, also die ursprüngliche Kreditsumme, abzüglich der geleisteten Tilgungszahlungen (nicht der Zinsen) durch einen Kredit bei einem anderen Kreditgeber abgelöst, das heißt, gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt wird.

Der neue Kreditgeber überweist den Kredit also nicht an den Kreditnehmer, sondern direkt in Höhe des noch bestehenden Restkredites an den alten Kreditgeber. Der alte Kreditgeber muss hierfür im Regelfall eine Saldenbestätigung an den neuen Kreditgeber übersenden.

Ratenkredite Für Ratenkredite, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden und bei denen ein fester Zinssatz vereinbart ist, gilt, dass eine Kündigung nach §489 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden kann.

Seit dem Inkrafttreten der neuen EU Richtlinie vom 11.06.2010 gilt für danach abgeschlossene Ratenkredite die verbraucherfreundliche Regelung, dass Kreditnehmer den Kredit jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, zurückzahlen können.

Hierfür kann der Kreditgeber allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung für eventuell entstandene Zinsschäden bei der Refinanzierung verlangen. Diese darf 1% der Restkreditsumme nicht übersteigen, wenn der Ratenkredit noch länger als 12 Monate läuft.

Bei Krediten mit einer geringeren Restlaufzeit beträgt diese 0,5%. Hierzu sollte man einen Blick in die Kreditunterlage werfen, ob die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart wurde.

»Mehr über die Kündigung von Ratenkrediten

Kredite mit einem variablen Zins Einige Kredite beinhalten die Regelung, dass sich der Zins in regelmäßigen kurzen Abständen, etwa alle 3 Monate, entsprechend der Kapitalmarktentwicklung anpasst. Der Zins ist also nicht fest über die Kreditlaufzeit vereinbart, sondern variabel.

Gemäß §489 Abs. 2 BGB können solche variablen Kredite jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bzw. zum Zeitpunkt der nächsten Zinsanpassung gekündigt und abgelöst werden.

Kredite mit einem festen Zinssatz und Anpassungsmöglichkeit Viele lang laufende Kredite, z.b. Baudarlehen bzw. Annuitätendarlehen haben eine recht lange Laufzeit, zum Teil zwanzig Jahre oder länger. Meistens ist dann eine sogenannte Zinsfestschreibung, z.B. für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren, vereinbart.

Diese Kredite können gemäß §489 in der Regel nicht jederzeit, sondern nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten oder in bestimmten Situationen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist insbesondere bei lang laufenden Krediten in der Regel so hoch, dass eine vorzeitige Ablösung bzw. Umschuldung meist nicht wirtschaftlich ist. Eine Kündigung und Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich:

  • zum Ablauf des Zeitraumes der Zinsfestschreibung
  • bei einer längeren Zinsfestschreibung nach 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten

Beim Verkauf einer Immobilie und einer anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung, kann diese steuerlich abgesetzt werden.

»Mehr über die Kündigung von Krediten


 
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