Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Was unternehmen wenn die Krankenkasse/Krankenversicherung einem ein Kündigungsschreiben schickt?

 
Um zu klären, was zu unternehmen ist, wenn Versicherte ein Kündigungsschreiben von der Krankenkasse oder Krankenversicherung erhalten, sind zunächst zwei Versicherungsarten zu erläutern: Zum einen die gesetzlich festgelegte Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse und zum anderen die freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Gesetzlich pflichtversichert: Gesetzlich pflichtversichert ist jeder Bundesbürger, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG), mtl. Mindestens 4.237,50€ (Stand 2012 wobei järlich Änderungen eintreten), nicht übersteigt oder der sein Einkommen nicht über eine freiberufliche Tätigkeit bezieht.

Eine Ausnahme sind Studenten und Auszubildende, welche sich für Ihren Status von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen können. In diesem Sonderfall, gilt solange man ein Student oder Auszubildender ist, auch wenn man die Ausbildung unterbricht, dass solange man den Status hat nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück kann.

Ist ein Kündigungsschreiben der Krankenkasse bei pflichtversicherten rechtens? Eine Kündigung seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist bei der gesetzlich festgelegten Versicherungspflicht nach § 206 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) unmöglich. Wer seine Krankenkassenbeitrag durch Arbeitsplatzverlust oder Dauererkrankung nicht mehr bezahlen kann, wird je nach Fall vom Arbeitsamt, dem Sozialamt oder auch der Rentenversicherung weiter versichert, wobei neuerdings jedoch nur bis zu einer Höhe von 125 Euro vom Amt gezahlt wird, für Beträge darüber muss man selber aufkommen.

Vorübergehend läuft zunächst eine Nachversicherung über die bisherige Krankenkasse weiter, die gewährleistet, dass der Betreffende im Krankheitsfall optimal ärztlich versorgt wird. Wichtig ist die Weiterversicherung umgehend bei den jeweiligen Ämtern zu beantragen. Die Ämter übernehmen die aufgelaufenen rückstelligen Kosten, so ist ein Kündigungsschreiben bei Pflichtversicherten nicht zu befürchten.

Freiwillig Versicherte: Freiberufler oder Personen im Angestelltenverhältnis, deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt, sowie Studenten und Auszubildende welche sich befreien lassen haben, sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen. Diesen Personen steht es frei, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat über eine private Krankenversicherung zu versichern.

Ist eine Kündigung der Mitgliedschaft von freiwillig Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung rechtens?

Freiwillige Mitglieder, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, bekommen die Mitgliedschaft gekündigt, wenn sie ihre Beiträge nicht pünktlich bezahlen und mit den Beitragszahlungen länger als 2 Monate im Rückstand sind. Die Krankenkassen sind verpflichtet, das freiwillige Mitglied vorab über die Folgen des Beitragrückstandes zu informieren. Außerdem muss sie den freiwillig Versicherte Mitglieder darüber aufklären, dass im Falle einer Kündigung die Aufnahme in eine andere Krankenkasse nicht ausgeschlossen ist.

Was tun, wenn ein freiwillig versichertes Mitglied ein Kündigungsschreiben der gesetzlichen Krankenkasse erhält?

Wenn freiwillige versicherte Mitglieder, ein Kündigungsschreiben wegen nicht bezahlter Beiträge erhalten, haben diese aufgrund der vorangegangenen Mahnschreiben und Rechtsbelehrung keinerlei Grundlage, dies zu widerrufen. Dem Versicherten bleibt danach nur die Option, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Wer seine Beiträge fristgerecht bezahlt, hat ein Kündigungsschreiben nicht zu befürchten. Eine Kündigung aus anderem Grunde ist nicht gestattet.

Es gilt ist man erst einmal für ein Status befreit, so kann man sich für diesen nicht mehr gesetzlich versichern lassen. Wieder zurück zu wechseln, z.B. wenn man die Beiträge nicht mehr bezahlen kann, wird möglich wenn der Status sich ändert, also z.B. wenn der Student/Auszubildende aufhört zu studieren und arbeitet oder sich arbeitslos meldet.

Arbeitnehmer die sich privat versichert haben, werden wieder gesetzlich versicherungspflichtig, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Im Fall von Selbstständigen ist eine Kündigung durch die Privatekrankenversicherung problematisch, da nicht zu einer gesetzlichen Krankenkasse zurück gekehrt werden kann, solange man Selbständig ist.


 
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