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Widerruf und Kündigung eines Abonnements beim MVR Medienvertrieb
Viele Personen haben sich in der Vergangenheit, auch über die Medien, massiv über angebliche Schreiben vom MVR beschwert. So wird von Anrufen berichtet, in denen mit attraktiven Gewinnspielen gelockt wird. Letztlich bleiben die Kunden jedoch nur auf teure Aboverträge sitzen. Ein solches Verhalten ist bereits von Abofallen bekannt.
Anscheinend wird teilweise auch für die Bearbeitung eines Widerrufs mehrere Hundert Euro von den Kunden gefordert. Dieser Forderung sollte unbedingt widersprochen werden. Bei Unsicherheiten kann auch der örtliche Verbraucherschutz für Beratungszwecke hinzugezogen werden.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Abonnement, in den zuvor genannten Fällen, vor Gericht kein Bestand hat empfiehlt es sich dennoch sicherheitshalber den Anbieter anzuschreiben.
Wichtig: Wenn jedoch bereits gezahlt wurde muss der Anbieter unbedingt angeschrieben werden, da sich die Rechtslage durch die Zahlung verschlechtert hat, denn es wird oftmals vor Gericht die Zahlung als Zustimmung bewertet.
Ein Entsprechendes Schreiben findet sich daher unten.
Welche Rechte haben Kunden die wissentlich ein Abo abgeschlossen haben? Jedes im Fernabsatz (am Telefon, im Internet, per Post) oder auch an der Haustür abgeschlossene Abonnement kann innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden. Danach kann das Abonnement beim MVR Medienvertrieb ordentlich sprich zum Ende der Laufzeit oder bei vorliegen ausreichender Gründe auch vorzeitig bzw. fristlos gekündigt werden.
Widerruf Nach dem Abschluss eines MVR-Abonnements hat der Endverbraucher ein vierzehntägiges gesetzlich festgeschriebenes Widerrufsrecht und kann noch am letzten Tag dieser Frist den Vertrag als nicht abgeschlossen erklären. Bei einem gültigen Widerruf muss der Anbieter einem bereits gezahlte Beiträge erstatten. Für bereits getätigte Leistungen und Lieferungen kann jedoch von der Erstattung ein Anteil einbehalten werden.
Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem in die Vertragsunterlagen und die damit zusammenhängende Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail beim Vertragsnehmer eingegangen sind.
Tipp: Bei einem Nichterhalt einer Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und vierzehn Tage.
Wichtig: Sicherheitshalber sollte auch die Zusendung eines Widerrufs per Fax oder per Post durchgeführt werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Fax-Versandbestätigung aufbewahrt wird oder ein Postversand per Einschreiben-Rückschein erfolgt. So kann im Zweifelsfall ein Beleg für die Zustellung des Schreibens vorgelegt werden.
»Mehr zum Widerrufsrecht
WiderrufKündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung Das oftmals auf ein Jahr festgelegte Prämien- oder Jahresabonnement kann mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden.
Sollte die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr. Es muss also so rechtzeitig die Kündigung verschickt werden, dass sie noch vor dem Fristablauf beim MVR Medienvertrieb ankommt.
Wichtig: Es sollte in diesem Zusammenhang unbedingt überprüft werden ob in den erhaltenen Unterlagen ein anderes Unternehmen als Ansprechpartner genannt wird und notfalls auch dieses Unternehme angeschrieben werden.
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, den Eingang der Kündigung beim MVR im Zweifelsfall schriftlich nachweisen zu können. Daher sollte der Versand per Post als Einschreiben-Rückschein erfolgen. Alternativ kann das Schreiben auch per Fax gesendet werden, dann ist jedoch der Sendebericht aufzuheben.
Fristlose außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht Wenn ausreichende wichtige Gründe vorliegen sollten so kann das Abonnement auch vor dem Laufzeitende gekündigt werden. Bei Zeitungsabonnements sind jedoch nur wenige Gründe denkbar. So zum Beispiel wenn der Abonnement verstirbt oder wenn die Zeitschrift (auch nach einer schriftlichen Ermahnung) nicht oder nicht zuverlässig geliefert wird.
»Weiteres zu den Kündigungsmöglichkeiten bei Zeitungsabonemments
Der MVR behält sich seinerseits ein Sonderkündigungsrecht, ohne die Einhaltung einer Frist vor, wenn sich der beauftragte Verlag weigert, die Zustellung der Zeitschrift an den vom Endkunden gewünschten Erfüllungsort vorzunehmen.
Kündigungsadresse Die Kündigungsanschrift des MVR lautet:
MVR Medienvertrieb GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München
Fax: 089 / 70 80 99 14
Telefon: 089 / 70 80 99 13
Kündigung beim MVR Medienvertrieb Muster
»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für eine Kündigung eines Abos beim MVR Medienvertrieb, ein Schreiben erstellen...
Kündigungsschreiben herunterladen:
Kündigungsschreiben MVR Medienvertrieb Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX | |
MVR Medienvertrieb GmbH Kistlerhofstraße 170 81379 München |
Maria Mustermann Mustergasse 3 21000 Musterstadt |
Angeblich bei Ihnen abgeschlossenes AbonnementSehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX machen Sie einen Betrag in Höhe von XXX Euro für die angebliche Inanspruchnahme eines Abonnements der XY-Zeitung gegen mich geltend. Hiermit weise ich daraufhin, dass ich meines Wissens keinerlei kostenpflichtigen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach wann und wie dieser Vertrag zustande gekommen sein soll. Ich fechte hiermit vorsorglich den nach Ihrer Meinung abgeschlossenen Vertrag an. Hilfsweise widerrufe diesen Vertrag. Im Fall, dass dies nicht rechtswirksam ist, kündige ich hiermit äußerst hilfsweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Maria Mustermann Maria Mustermann |
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