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Wohnsitz anmelden oder ummelden - Kosten, Fristen, Unterlagen

 
Wer umziehen möchte und seinen bisherigen Wohnsitz kündigen will, der muss rechtzeitig seinen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde neu anmelden. Erfolgt der Umzug innerhalb der selben Gemeinde/Stadt dann genügt es sich umzumelden.

Wichtig: Einen neuen Wohnsitz anmelden ist Pflicht, dieses Gesetz ist im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Wer eine neue Wohnung bezieht, sollte die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen erledigt haben. Bei späterer Anmeldung kann ein Bußgeld erhoben werden.

Eine Anmeldung erfolgt bei einem Um- oder Zuzug in eine andere Stadt. Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt oder Gemeinde handelt es sich um eine sogenannte Ummeldung.

Wo den Wohnsitz anmelden oder ummelden In der Regel muss ein neuer Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Da die Ämter in größeren Städten regelmäßig überlastet sind empfiehlt es sich vorher im Voraus im Internet ein Termin zu reservieren, sofern das zuständige Einwohnermeldeamt einen solchen Service anbietet.

Tipp: Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes ist in der Regel nicht nötig, die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes erfolgt bei der Neuanmeldung automatisch.

Heutzutage ist es allerdings oft nicht mehr nötig, persönlich beim zuständigen Amt vorzusprechen, denn eine Anmeldung kann auch online erfolgen, allerdings ist es auch hier notwendig sich auszuweisen. Das kann erfolgen durch eine Post-Identifikation bzw. Kopie Ausweis per Email.

Das Formular zur Anmeldung kann bei Online Anmeldung oder Ummeldung direkt am PC ausgefüllt und dem Amt zugesandt werden. Egal ob man sich persönlich bei der zuständigen Behörde oder online anmeldet oder ummeldet, bei den meisten Einwohnermeldeämtern werden keine Gebühren erhoben. Bei einigen Städten oder Gemeinden sind allerdings Gebühren von ca. 20 Euro fällig.

Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen werden für eine erfolgreiche An- oder Ummeldung benötigt:
  • Die Wohnungsgeberbescheinigung (auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheingung genannt) welche beim Vermieter zu erhalten ist. Diese muss vom Vermieter unterschrieben sein. Zur Abgabe einer solchen Bescheingung (an die Meldebehörden) ist der Vermieter nach § 19 BMG verpflichtet.
  • Den Personalausweis, zur Identifikation und damit in diesem die neue Adresse eingetragen werden kann.
  • Den Reisepass, sofern vorhanden
  • Das ausgefüllte Meldeformular (ist beim Einwohnermeldeamt und meist auch Online zu erhalten)


Kann Jemand anderes die Anmeldung vornehmen? Wenn aus Zeitgründen die Anmeldung nicht persönlich durchgeführt werden kann so kann einem Dritten eine Vollmacht ausgestellt werden. Die unterschriebene Vollmacht muss dann vom Beauftragten zusammen mit allen anderen Unterlagen mitgenommen werden.

Fristen und Kosten für eventuelles Versäumnis Wer seinen neuen Wohnsitz verspätet anmeldet, bzw. ummeldet, der muss mit einem so genannten Bußgeld rechnen. Das kann je nach Gemeinde beziehungsweise Stadt unterschiedlich ausfallen. Hier gilt der Grundsatz, je später die Abmeldung erfolgt, umso höher das fällige Bußgeld.

Im Normalfall muss der neue Wohnsitz innerhalb zwei Wochen angemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, dann muss mit Kosten von mindestens 20 Euro bis hin hunderten von Euros (bei einer großen Verspätung) gerechnet werden.

Wohnsitz anmelden, ohne dort zu wohnen In diesem Fall spricht man von einem Scheinwohnsitz. Es ist allerdings verboten, sich bei einer Adresse anzumelden, ohne dort überhaupt zu wohnen. Eine Anmeldung unter einer falschen Adresse kann sehr teuer werden.

Laut Bundesmeldegesetz können Bußgelder bis zu 50000 Euro fällig werden. Vor allem bei Vermietern, die Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, kann dieses Vergehen empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Weitere wichtige Punkte Bei einen Umzug an eine andere Wohnanschrift sollte bei der Post am besten einen Nachsendeauftrag gestellt werden. Dies gibt Sicherheit, dass die meiste Post auch bei der neuen Adresse ankommt.

Hinweis: Für besonderswichtige Unterlagen kann es jedoch erforderlich sein sofort die Entsprechende Stelle zu informieren, da die Post bestimmte Versandaufträge nicht nachsendet, so zum Beispiel dann wenn sich auf dem Schreiben der Vermerk "nicht Nachsenden" befindet (zum Beispiel bei Bankunterlagen).

Wer zwei Wohnungen besitzt, weil er zum Beispiel aus beruflichen Gründen pendeln muss, der muss sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden. Der Hauptwohnsitz ist normalerweise die Wohnanschrift, wo man die meiste Zeit verbringt.

Weitere interessante Beiträge:

»Was muss bei einem Umzug gekündigt werden?

»Mehr zur Kündigung eines Mietvertrages

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