Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Änderungskündigung

 
Arbeitsverträge sind verbindliche vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer und können nicht einseitig allein von einer Partei verändert werden. Bestehende Verträge sind so auszuführen, wie sie abgeschlossen sind. Jeder Wunsch nach einer Veränderung setzt die einvernehmliche Zustimmung der anderen Partei voraus. Will der Arbeitgeber also irgendeine Bestimmung des Arbeitsvertrages verändern, kann er dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung erreichen. Sie stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach eine Kündigung nicht mit einer Bedingung verbunden sein darf.

Nach § 2 Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer in dem Kündigungsschreiben zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen anbieten. Der Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer hat dann zwei Möglichkeiten. Er kann das Angebot seines Arbeitgebers annehmen und den Vorbehalt erkären, dass die Änderung seiner bislang vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen nicht sozialwidrig ist.

Kündigungsfrist bei einer Änderungskündigung Innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber binnen drei Wochen, muss der Arbeitnehmer dann diesen Vorbehalt gegenüber dem Arbeitgeber erklärt haben und innerhalb des gleichen Zeitraums beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage in der Form einer Änderungsschutzklage einreichen.

Wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt akzeptiert, kann er auch nach dem Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt werden. Er verliert seinen Arbeitsplatz vorerst nicht. Wenn er dann den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht verliert und die Änderungskündigung für zulässig erklärt wird, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt und er kann seinen Arbeitsplatz endgültig behalten.

Der Arbeitgeber kann damit den Arbeitnehmer auch nicht unter Druck setzen, indem er ihn vor die Wahl stellt, entweder die Änderungskündigung zu akzeptieren oder den Betrieb zu verlassen. Soweit der Arbeitnehmer den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gewinnt und das Gericht die Änderungskündigung für unzulässig erklärt, wird das Arbeitsverhältnis zu den früheren Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

Soweit der Arbeitnehmer hingegen die Änderungskündigung nicht unter Vorbehalt annimmt, wird die Kündigung wirksam und er verliert nach Ablauf der Kündigungsfrist seinen Arbeitsplatz. Er kann dann zwar ebenfalls Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, kann aber im Betrieb nicht weiter arbeiten. Gewinnt er den Rechtsstreit, wird das Arbeitsverhältnis zu den früheren Bedingungen fortgesetzt. Verliert er den Rechtsstreit, so ist sein Arbeitsverhältnis beendet

Der Arbeitgeber darf eine endgültige Kündigung erst dann aussprechen, wenn eine Änderungskündigung nicht möglich ist. Soweit der Arbeitnehmer, ungeachtet der Direktionsbefugnis des Arbeitgebers, also im Betrieb anderweitig beschäftigt werden kann, kommt nur eine Änderungskündigung in Betracht. Der Arbeitgeber muss auch bei einer Änderungskündigung den Betriebsrat anhören.

Checkliste bei einer Änderungskündigung:
  • Schriftform der Kündigung:
    Die Kündigung muss in schriftlich erfolgen und von zu personalentscheidungen Befugten Personen eigenhändig unterschrieben worden sein.
    Wenn Sie gekündigt worden sind finden sie hier mehr Informationen.
  • Entscheidung fällen ob Vorbehalt erklärt wird oder Arbeitsplatz nach Ablauf der Kündigungsfrist vorerst verlassen werden soll.
  • Ein Vorbehalt muss binnen drei Wochen erklärt werden.
  • Wenn man mit der Änderung nicht einverstanden ist sollte man eine Kündigungsschutzklage erheben. Hierbei ist eine Klagefrist von drei Wochen zu beachten.

Eine Änderungskündigung sollte dem Arbeitnehmer möglichst ausführlich erklärt werden, damit es nicht zu teuren Rechtsstreitigkeiten kommt. Im Zweifelsfalle ist ein Anwaltsbesuch empfehlenswert.

Änderungskündigung Vorlage:
ORT, den XX.XX.XXXX
NAME DES ARBEITNEHMERS
STRASSE + HAUSNUMMER
PLZ + ORT
FIRMENNAME
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT

Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte/r Frau/Herr ______,

Wegen betrieblichen Notwendigkeiten (Bitte kurze Begründung einfügen) kündigen wir Ihnen das bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der zulässigen Kündigungsfrist zum XX.XX.XXXX.

Gleichzeitig bieten wir Ihnen jedoch eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den in Anlage 1 (Änderungsvertrag genannt) beigefügten Arbeitsbedingungen an. Bitte teilen Sie uns baldest möglich mit ob Sie gewillt sind die Beschäftigung zu den neuen Bedingungen fortzusetzen.

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht zu den geänderten Bedingungen fotsetzen wollen müssen Sie sich zur Vermeidung der Minderung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Mit freundlichen Grüßen


UNTERSCHRIFT
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