Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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ADCURI kündigen

 
Das Unternehmen ADCURI bietet in Zusammenarbeit mit der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG eine Vielzahl an Versicherungsprodukte an. So unter Anderem:



Zusätzliche Informationen über die Kündigung bei den verschiedensten Versicherungstypen finden sich auch über obige Links, sowie über die Suchfunktion oben.

Im Nachfolgenden wird detailliert erklärt worauf es bei einer Kündigung einer ADCURI-Versicherung ankommt und und welche Möglichkeiten es gibt den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Kündigungsfrist Die meisten Versicherungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate. Erfolgt keine Kündigung verlängern sich die Versicherungen automatisch um weitere zwölf Monate.

Im eigenen Vertrag abweichend eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren vereinbart sein. Falls der Vertrag noch länger ausgelegt ist kann dennoch zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Eine Laufzeitverlängerung beträgt höchstens 1 Jahr.

Die Kündigungsfrist ist bei manchen Versicherungen kürzer, zum Beispiel ein Monat, maximal jedoch 3 Monate gezählt zum Laufzeitende.

Abweichend zu den regulären Kündigungsfristen gelten bei den Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen anderen Kündigungsfristen. Diese Versicherungen können im Regelfall mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Versicherungsperiode steht in direktem Zusammenhang mit der Beitragszahlung der jeweiligen Versicherung.

Handelt es sich um eine Zahlung pro Monat, ist die Kündigung jeweils zum übernächsten Monat fällig. Bei einer Zahlung pro Quartal kann zum 31.03., 30.06., 30.09. bzw. 31.12. gekündigt werden.

Erfolgt die Zahlung halbjährlich betrifft es den 31.06. und 31.12. und bei einer Zahlung per Anno ist die Kündigung ausschließlich zum 31.12. möglich.

Auch bei der KFZ-Versicherung gelten abweichende Regelungen, welche hier genauer erklärt werden.

Hinweis: Bei der Kündigungsfrist ist zu beachten, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherungsunternehmen vorliegen muss, denn für die Fristeinhaltung ist der rechtzeitige Eingang entscheidend.

Widerruf bei neueren Verträgen Gemäß §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann jeder Versicherungsvertrag innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und an die Adresse des Vertragspartners übermittelt werden.

In dem Widerrufsschreiben ist keine Begründung durch den Versicherungsnehmer erforderlich. Für die Rechtzeitigkeit ist ein Versand innerhalb der Frist von vierzehn Tagen ausreichend. Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der fristgerechte Eingang also nicht maßgeblich, selbstverständlich muss das Schreiben jedoch ankommen.

Daher ist es wichtig, dass der Zugang beim Versicherungsunternehmen auch bewiesen werden kann, falls es zu einem Streitfall kommt.

Die Widerrufsfrist startet mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein inklusive der Vertragsbestimmungen und weiteren Informationen (siehe §7 Abs. 1 und 2 VVG) erhalten hat und eine ausreichende Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist. Erfolgte keine Belehrung oder waren die Unterlagen fehlerhaft kann die Versicherung noch mehr als ein Jahr lang widerrufen werden.

Durch den rechtzeitigen Widerruf gilt der Versicherungsvertrag als nicht abgeschlossen, falls der sofortige Begin der Versicherung gewählt wurde, kann es jedoch sein, dass das Versicherungsunternehmen anteilig etwas berechnet.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Muster-Widerrufsschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine fristlose Kündigung der Versicherung ist möglich wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt, durch welchen eine weitere Fortsetzung des Vertrages, für einen der Vertragspartner unzumutbar ist oder bei eintreten bestimmter Sonderfälle für die ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde.

Typische Fälle und wichtige Gründe um die Versicherung vor dem Laufzeitende zu beenden:

  • Durch §92 VVG kann beim Eintritt eines Schadensfalles innerhalb einer Frist von einem Monat außerordentlich gekündigt werden. Diese Frist beginnt mit erfolgter Regulierung oder bei Benachrichtigung über eine Ablehnung. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit einem Dritten so beginnt diese Frist im Regelfall sogar erst nach Rechtskräftigkeit des Urteils.
  • Im Falle einer Prämienerhöhung gilt durch §40 Absatz 1 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde wird dabei über die bevorstehende Erhöhung benachrichtigt und kann anschließend innerhalb einer Frist von einem Monat, gezählt ab Zugang des Informationsschreibens kündigen.

    Der Zeitpunkt der Erhöhung ist dabei als Beendigungstermin zu nennen.

    Ausnahme: Sollte die Prämienerhöhung auf Grund einer Steuererhöhung erforderlich sein, so ist davon auszugehen, dass kein Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung besteht.
  • Wagniswegfall: Sofern mit der Versicherung eine bestimmte Sache versichert wurde, zum Beispiel das Haus, dann bei den meisten Verträgen durch den Versicheurngsnehemr fristlos gekündigt werden, wenn er den versicherten Gegenstand nicht mehr besitzt.

    Bei einigen Versicherungsarten, zum Beispiel der KFZ-Versicherung geht der Vertrag stattdessen auf den neuen Besitzer über und dieser muss eine Kündigung aussprechen.

    Wichtig: Der Vorbesitzer muss jedoch einen Verkauf der Versicherung melden und den neuen Besitzer bekanntgeben.

    Durch ein Fahrzeugwechsel in Verbindung mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs, endet der Versicherungsschutz automatisch.

    Auch bei einer Verschrottung oder einem Verlust der versicherten Sache fällt der versicherte Gegenstand und damit das Wagnis wech und es kann eine fristlose Kündigung erklärt werden.

    Der Kaufvertrag und andere Nachweise sollten kopiert und der Kündigung beigelegt werden.
  • Bei Änderungen der Versicherungsbedingungen oder der Tarifstruktur wird der Kunde im Regelfall 6 Wochen im Voraus (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich informiert und innerhalb eines Monats (in manchen Fällen sogar 6 Wochen) die außerordentliche Kündigung, zum Änderungstermin, erklären.
  • Wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist enden unter Anderem folgende Versicherungen automatisch:

    • Die gesetzliche oder private Krankenversicherung
    • Die private Haftpflichtversicherung
    • Die Rechtsschutzversicherung.

    Um Komplikationen zu vermeiden sollte auch bei diesen Versicherungen das Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich schriftlich über den Todesfall informiert werden und eine Kopie der Sterbeurkunde mitgeschickt werden.

    »Mehr zur Kündigung durch die Erben im Todesfall

Wichtig: Wenn die Versicherung aus einem der genannten, oder einem anderen Grunde, vorzeitig außerordentlichen oder fristlos gekündigt wird, so ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen und vorhandene Nachweise sollten (in Kopie) beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Innerhalb des Kündigungsschreibens sollten verschiedene Inhalte enthalten sein:

  • Namen und Anschriften beider Vertragspartner
  • Das aktuelle Datum
  • Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass gekündigt wird und welcher Versicherungsvertrag.
  • Wenn zur Hand sollte die Versicherungsnummer angegeben werden.
  • Weiterhin ist im Schreiben ein Beendigungstermin anzugeben. Insofern das mögliche Kündigungsdatum unbekannt ist, kann die Kündigung auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden, dann wird das Versicherungsunternehmen den Termin errechnen.
  • Im Falle einer vorzeitigen Kündigung muss auch ein Kündigungsgrund genannt werden und gegebenenfalls vorhande Nachweise sollten in Kopie beiliegen.
  • Darüber hinaus kann es sinnvoll eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern. Diese Forderung reduziert auch das Risiko unerwünschter Rückwerbeversuche.
  • Auch sollte eine schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden.
  • Das Schreiben wird möglichst mit einer eigenhändigen und handschriftlichen Unterschrift versehen.


Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss unbedingt rechtzeitig, das heißt noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist, bei der ADCURI ankommen.

Da der Versicherungsnehmer (Kunde) bei einem Streitfall nachweisen muss, dass das Schreiben angekommen ist und wann empfiehlt es sich das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken oder alternativ per Fax mit Sendebericht zu kündigen.

»Mehr zum Zugang bei einer Kündigung

Bei den diversen Versicherungsprodukten ist der Risikoträger jeweils die Barmenia/ Allgemeine Versicherungs-AG. Daher sollte im eigenen Vertrag genau überprüft werden ob dort Adcuri oder Barmenia als Vertragspartner und Kontaktadresse genannt wird.

Kündigungsadresse Die Anschrift von ADCURI lautet:

ADCURI GmbH
Schloßbleiche 30
42103 Wuppertal


Fax: 0202 / 26 15 31-42

Hinweis: Falls im Vertrag ein abweichender Vertragspartner - zum Beispiel die Barmenia direkt - genannt wird so die Kündigung an diesen zu richten.

Kündigung ADCURI Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei ADCURI, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben ADCURI Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
ADCURI GmbH
Schloßbleiche 30
42103 Wuppertal


Fax: 0202 / 26 15 31-42

Hinweis: Bitte mit Vertrag abgleichen.
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner ADCURI-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine ADCURI VERSICHERUNGSNAME Versicherung, mit der Versicherungsnummer AC1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Auf Grund der Prämienerhöhung / den Änderungen an den Versicherungsbedingungen, zum XX.XX.20XX, kündige ich meine ADCURI VERSICHERUNGSNAME Versicherung außerordentlich zum Änderungstermin. Meine Versicherungsnummer lautet AC1234567.

Oder: In Folge des Schadenfalles vom XX.XX.20XX kündige ich meine ADCURI VERSICHERUNGSNAME Versicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Meine Versicherungsnummer lautet AC1234567.

Oder: Da ich NAMESDESGEGENSTANDS am XX.XX.20XX verkauft/verschrottet/verloren habe kündige ich meine ADCURI VERSICHERUNGSNAME Versicherung zum nächstmöglichen Termin. Ein Nachweis finden Sie anbei. Die Versicherungsnummer lautet AC1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Zusätzlich fordere ich Sie hiermit auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie, nach DSGVO, vorgeschrieben schriftlich über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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