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Bei welchen Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht?

 
Verträge können heute auf viele Arten geschlossen werden. Dabei befindet sich der Kunde oftmals in einer relativen Sicherheit, denn er kann von seinem vierzehntägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Doch ist dies nicht immer der Fall, sondern ist von der Dienstleistung oder Ware abhängig. Darüber hinaus wird auch zwischen Verbrauchern (privaten Kunden), geschäftlichen Kunden und Verkäufern unterschieden.

Widerrufsrecht existiert nicht grundsätzlich Zuerst muss mit einem verbreiteten Irrtum aufgeräumt werden. Ein Widerrufsrecht existiert nicht grundsätzlich. In der Regel ist jeder geschlossene Vertrag verbindlich, wobei aber durch das Prinzip des Fernabsatzes - hier sind beide Parteien nicht physisch anwesend - dem Verbraucher grundsätzlich ein solches einzuräumen. Also zum Beispiel bei einem im Internet oder am Telefon abgeschlossen Vertrag.

Da diese nicht die Möglichkeit hat die Waren oder den Service im Vorfeld zu prüfen, muss er also im Nachhinein die Option besitzen, den Kauf oder die Vertragserklärung rückgängig zu machen. §355 BGB ist hierzu eindeutig. Dennoch gibt es Ausnahmen von diesem Recht, welche unter Anderem im §312d IV BGB nachzulesen sind.

Bei einem sogenannten Haustürgeschäft (siehe auch §312 BGB), also wenn etwas an der Haustür oder auch an einem Marktstand im öffentlichen Bereich verkauft wurde besteht des Weiteren meistens ein Widerrufsrecht.

Auch für Ratenlieferungsvertrag (§505 BGB), Verbraucherdarlehen (§§ 491, 495 BGB), Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481,485 BGB), sowie für Fernunterrichtsverträge (§4 Fern-USG) gibt es gesetzliche Regelungen für ein Widerruf des Vertrages.

Wenn ein Widerrufsrecht besteht muss dieser ausdrücklich erklärt werden, das reine zurückschicken der Waren reicht nicht mehr aus. »Ein Musterschreiben und mehr dazu wann das Widerrufsrecht in Anspruch genommen werden kann.

Alle zuvor genannten Rechtsansprüche gelten nur unter besonderen Voraussetzungen. Im Nachfolgenden wird auf die wichtigsten Ausnahmen eingegangen. Wenn im erhaltenen Vertrag oder den AGBs dennoch ein Widerrufsrecht vereinbart wurde so kann so kann dieses Sonderecht genutzt werden, auch wenn es keine gesetzliche Regelung gibt.

Kundenspezifische Waren Ein Widerrufsrecht entfällt zum Beispiel dann, wenn eine bestimmte Ware nach Maßgabe des Kunden gefertigt wurde. Wird etwa im Internet in T-Shirt bestellt, dass mit einem Wunschmotiv versehen ist, dann kann dieser Artikel nicht zurückgegeben werden.

Dies ist darin begründet, dass hier erhöhte Kosten für die Produktion vorliegen sowie die Tatsache, das es für den Verkäufer nicht sicher ist, ob er einen solchen Artikel an andere Interessenten veräußern kann.

Hierdurch würde diesem ein finanzieller Schaden entstehen. Auch bei spezial nach Kundenwunsch angefertigten Möbeln, Technik und weiteren Produkten, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel und alkoholische Produkte § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Software als Download, Kosmetik und verderbliche Waren sowie eine Reihe von Lebensmitteln, die über das Internet bestellt werden. Schon beim Kauf besteht hier kein Rücktrittsrecht, denn es muss davon ausgegangen werden, dass der Käufer die Waren zuvorderst öffnet und somit ein Weiterverkauf nicht mehr möglich ist. Das OLG Köln erlies hierzu am 27.04.2010 ein entsprechendes Urteil unter dem Aktenzeichen 6 W 43/10.

Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

Zeitungslieferungen in manchen Fällen Befristete Verträge zur Lieferung von Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Zeitungsabonnements.

Downloads, Strom und andere Dinge Wer im Internet einen Vertrag über Strom- oder Gaslieferungen eingeht, hat nur solange ein Rücktrittsrecht, wie die Belieferung durch den Versorger noch nicht begonnen hat.

Wird nach ausdrücklichem Wunsch des Kunden sofort mit er Belieferung begonnen, zum Beispiel durch ein Download, erlöscht auch das Rücktrittsrecht. Diese Stoffe können nicht in physischer Form zurückgewährt werden, wobei es sich hier um einen permanenten Zufluss handelt. Dies urteilte der BGH am 18.03.2009 und dem Aktenzeichen Az. VIII ZR 149/08.

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

Im Fall, dass die Waren aus Gesundheitsschutz- oder Hygiene-Gründen versiegelt geliefert wurden.

Falls ein vorzeitiger Vertragsbeginn beschlossen wurde Wenn im Vertrag oder in den AGB vereinbart wurde das sofort oder frühzeitig mit der Vertragserfüllung begonnen wird.

Jedoch nur, sofern auch daraufhin gewiesen wird das dies zum Verlust des Widerrufsrechts führt und der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Bei einer fortlaufenden Dienstleistung wie zum Beispiel der Mitgliedschaft bei einer Online-Dating-Seite ist dies in der Regel also nicht der Fall.

Beispiel: Es wurde vom Kunden gewünscht sofort alles zu liefern oder Dienstleistung so schnell wie möglich zu vervollständigen.

Geschäftliche Verträge (B2B) Bei Verträgen zwischen Geschäftsleuten und Firmen, dies gilt auch für Kleinunternehmer, gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht. Es ist daher nur möglich den Vertrag zu widerrufen, wenn in diesem ein solches Recht vereinbart wurde.

Hinweis: Besonders im Internet kommt es des Öfteren vor, dass einem gewerblichen Käufer oder Vertragspartner trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugeschickt wurde. In einem solchen Fall ist die Rechtslage derzeit nicht eindeutig und es ist von einer Gerichtsentscheidung abhängig, ob ein Erhalt einer Widerrufsbelehrung bereits ein Widerrufsrecht begründet.

Verträge unter Verbrauchern Wird etwas von Privat an Privat verkauft so besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Beispiel: Kauf von einer Privatperson über Ebay oder einen anderen Anbieter.

Weitere Bereiche Auch bei Finanzgeschäften im Internet gibt es oftmals kein Rücktrittsrecht. Hier verlorenes Geld kann nicht wieder eingefordert werden, wenn es auf Risiko des Nutzers investiert wurde (siehe auch §312d IV Nr. 6 BGB). Anders dagegen bei Verbraucherdarlehn, dort wird nach Verbraucherdarlehen nach §§ 491, 495 BGB ein Sonderrecht gewährt.

Auch Audio- und Video-Aufzeichnungen sind von einem Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt aber nur insofern, wie die Packung bereits entsiegelt wurde. Ist der Hülle einer Blu-ray oder CD noch verschlossen - das Gleiche gilt auch bei Software - kann die Ware wieder zurückgegeben werden.

Bei einem Vertrag über Fernunterricht oder ein Fernstudium besteht ein gesondertes Widerrufsrecht nach dem §4 Fern-USG (Fernunterrichtsschutzgesetz) und es kommt zu Nachteilen sofern bereits erste Unterrichtsstunden erteilt wurde.


 
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