Im Grunde genommen lässt das Kündigungsschutzgesetz (KschG) keine krankheitsbedingte Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses zu. Falls ein Arbeitnehmer wegen vielen Krankheitstagen gekündigt werden soll steht dabei deshalb nicht die Erkrankung im Vordergrund, sondern die Auswirkungen auf den Betrieb.
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