Im Grunde genommen lässt das Kündigungsschutzgesetz (KschG) keine krankheitsbedingte Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses zu. Falls ein Arbeitnehmer wegen vielen Krankheitstagen gekündigt werden soll steht dabei deshalb nicht die Erkrankung im Vordergrund, sondern die Auswirkungen auf den Betrieb.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 9 Wochen
vor 6 Jahre 19 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 41 Wochen
vor 6 Jahre 42 Wochen
vor 6 Jahre 43 Wochen
vor 8 Jahre 7 Wochen
vor 8 Jahre 9 Wochen
vor 8 Jahre 19 Wochen
vor 8 Jahre 26 Wochen