Die Arbeitsrechtsschutzversicherung sichert Arbeitnehmer in rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber oder ehemaligen Arbeitgeber ab in dem sie die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere außergerichtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen können, übernimmt.
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