Wird eine Haushaltshilfe nur im privaten Bereich beschäftigt so eine Privatperson der Arbeitgeber und nicht ein Betrieb oder ein Unternehmen (siehe auch §14 BGB).
Im Folgenden wird genauer erklärt welche Rechte und Pflichten, je nach Vertragsgestaltung, bei der Kündigung von privaten Haushaltshilfen gelten und wie gekündigt werden kann.
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