Wird eine Haushaltshilfe nur im privaten Bereich beschäftigt so eine Privatperson der Arbeitgeber und nicht ein Betrieb oder ein Unternehmen (siehe auch §14 BGB).
Im Folgenden wird genauer erklärt welche Rechte und Pflichten, je nach Vertragsgestaltung, bei der Kündigung von privaten Haushaltshilfen gelten und wie gekündigt werden kann.
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 26 Wochen
vor 3 Jahre 37 Wochen
vor 4 Jahre 2 Wochen
vor 4 Jahre 8 Wochen
vor 4 Jahre 9 Wochen
vor 5 Jahre 25 Wochen
vor 5 Jahre 27 Wochen
vor 5 Jahre 37 Wochen
vor 5 Jahre 44 Wochen
vor 5 Jahre 44 Wochen